GAP 2023-2027 - Beschreibung der Interventionen
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Einleitung
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GLÖZ 1 - Erhaltung von Dauergrünland ausgehend von dem Verhältnis von Dauergrünland zur landwirtschaftlichen Fläche
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GLÖZ 2: Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen
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GLÖZ 3: Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern außer zum Zweck des Pflanzenschutzes
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GLÖZ 4 - Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen
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GLÖZ 5: Bodenbearbeitung, Verringerung des Risikos der Bodenschädigung und -erosion, auch unter Berücksichtigung der Hangneigung
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GLÖZ 6: Mindestbodenbedeckung, um vegetationslose Böden in den sensibelsten Zeiten zu vermeiden
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GLÖZ 7: Fruchtfolge auf Ackerland, ausgenommen Kulturen im Nassanbau
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GLÖZ 8: Mindestanteil des für nichtproduktive Flächen und Landschaftselemente vorgesehenen Ackerlands sowie auf allen landwirtschaftlichen Flächen, keine Beseitigung von Landschaftselementen und Verbot des Schnitts von Hecken und Bäumen während der Brut- und Nistzeit von Vögeln
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GLÖZ 9: Verbot der Umwandlung oder des Umpflügens von Dauergrünland, das als umweltsensibles Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten ausgewiesen ist
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GAB 1 Kontrolle von diffusen Quellen der Phosphatverschmutzung
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GAB 2 Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen
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GAB 3 Erhaltung von Wildvögeln
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GAB 4 Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
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GAB 5 Lebensmittelsicherheit
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GAB 6 Verwendung bestimmter Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung und ß-Agonisten in der Tierproduktion
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GAB 7 Markteinführung von Pflanzenschutzmitteln
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GAB 8 Nachhaltiger Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln
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GAB 9 Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern
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GAB 10 Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen
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GAB 11 Schutz von Tieren in der landwirtschaftlichen Produktion
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Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen - Übergangsphase (2023-2024)
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AUKM Haltung bedrohter lokaler Rassen
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AUKM Bepflanzte Ackerparzelle
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AUKM Biologisch wertvolles Grünland
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AUKM Naturnahes Grünland
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AUKM Begraster Wendestreifen
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AUKM Getreide auf dem Halm
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AUKM Futterautonomie
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AUKM Boden Ab dem 1. Januar 2024.
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AUKM Agrarökologischer Aktionsplan
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Beihilfen für produktive investitionen in landwirtschaftliche Betriebe
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Beihilfen für nichtproduktive Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe
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Beihilfen zu Investitionen für Unternehmen für Forstarbeiten und Waldbewirtschaftung (Erstverarbeitung von Holz)
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Investitionen für den Bereich der ersten Verarbeitung und/oder Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und für die nicht-landwirtschaftliche Diversifizierung
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Nichtproduktive Investitionen in ländlichem Gebiet – Restaurierung von Orten und Ökosystemleistungen
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Investitionen in Gesundheitsinfrastruktur in ländlichen Gebieten
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Investitionen in forstwirtschaftliche Infrastrukturen im Zusammenhang mit dem Klimawandel (Forstwege)