Gekoppelte Stützung für Eiweißpflanzen (New für 2024)
Métadonnées
- Dernière modification
- 26, janvier 2023 15:39
Vorsicht, dieses Vorgehen wird aktualisiert. Beziehen sie sich bitte auf die französische Fassung, die schon geupdatet wurde.
Die Änderungen des wallonischen Strategieplans wurden von der Wallonischen Regierung und der Europäischen Kommission validiert. Die unten in blau gekennzeichneten Änderungen gelten ab dem Wirtschaftsjahr 2024.
Die Beschreibung der unten angeführten Beihilfen und Beiträge dient lediglich zu Informationszwecken und hat keinerlei rechtliche Bedeutung. Lediglich die im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Gesetzestexte gelten als offizielle und endgültige Version.
Gekoppelte Beihilfe für Kulturen aus Eiweißpflanzen (New für 2024)
Die Wallonie weist ein erhebliches Defizit beim Anbau von Eiweißpflanzen auf. Infolgedessen wurde ein strategischer Plan eingerichtet, um die Möglichkeiten für den Ausbau dieser Kulturen zu nutzen. Das Ziel der gekoppelten Beihilfe für den Kulturen aus Eiweißpflanzen ist es, den Sektor zu anzuregen, um so bis zum Jahr 2030 eine Aussaatfläche für Eiweißpflanzen-Kulturen von 15.000 Hektar zu erreichen (10.000 Hektar im Jahr 2027). Diese Beihilfe soll die Unabhängigkeit bezüglich Eiweiß auf Ebene der landwirtschaftlichen Nutzung und auch auf Ebene des Gebiets der Wallonischen Region verbessern und zwar sowohl bezüglich der Fütterung von Tieren als auch bezüglich der menschlichen Ernährung.
Für wen?
Beihilfeempfänger:
- Ein aktiver Landwirt (siehe Blatt 101 – Definitionen Aktiver Landwirt – Junger Landwirt – Neuer Landwirt)
- Besitzt eine Produktionseinheit auf belgischem Gebiet
- Ist im integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) gemeldet
- Besetzt eine Produktionseinheit auf belgischem Gebiet
Wo?
Nur Parzellen, die sich im Gebiet der Wallonischen Region befinden, können diese Beihilfe erhalten.
Wann?
Ab 1. Januar 2023. Die Verpflichtungen haben eine Laufzeit von einem Jahr.
Was tun? Welche Kulturen kommen für diese Beihilfe in Frage?
Für diese gekoppelte Beihilfe kommen in Frage:
- Folgende Eiweißkulturen in Reinkultur:
- Sojabohne
- Winter- und Frühjahrssorten von Eiweißerbsen
- Winter- und Frühjahrssorten von Acker- und Puffbohnen
- Lupinen
- Linsen
- Kichererbsen
- Bockshornklee
- Mischung aus verschiedenen Kulturen aus der Liste oben
- Mischungen von Kulturen aus dieser Liste mit Gräsern, Getreidesorten, Leguminosen oder anderen Eiweißpflanzen als jenen aus der Liste sind zulässig, wenn das Gesamtgewicht des Saatguts der zulässigen Eiweißpflanzen aus der Liste mehr als 50 % jenes Gewichts beträgt, das üblicherweise für ihre Aussaat in Reinkultur eingesetzt wird.
- Die Mischungen von Kulturen aus dieser Liste mit Gräsern, Getreide, Hülsenfrüchten oder anderen Eiweißpflanzen, als den in der Liste aufgeführten, ist zulässig, wenn die zulässigen Eiweißpflanzen aus der Liste in der Mischung überwiegen. Der Anteil jeder Art in der Zusammensetzung der Mischung wird auf der Grundlage der üblichen Dichte (d. h. Samen pro m²) der Aussaat bei Reinkulturen bestimmt, d. h:
GAP-SP
|
Dichtes (Samen/m²)
|
Bockshornklee (Trigonella foenum-graecum)
|
400
|
Winterackerbohne (Vicia faba)
|
35
|
Sommerackerbohne (Vicia faba)
|
45
|
Linsen (Lens spp.) (Samen)
|
325
|
Weiße Lupine (Lupinus albus)
|
60
|
Blaue Lupine (Lupinus angustifolius)
|
100
|
Gelbe Lupine (Lupinus luteus)
|
100
|
Kichererbse (Cicer arietinum)
|
60
|
Wintereiweißerbse (Pisum sativum)
|
80
|
Eiweißerbsen Frühling
|
80
|
Soja (Glycine max)
|
70
|
Die mit 31. Mai vor Ort befindliche Kultur bestimmt die zulässige Kultur.
Die Ernte der beihilfefähigen Kultur muss nach dem 15. Juni erfolgen.
Welche Beihilfe? Höhe der Beihilfe?
Die Prämie beläuft sich auf 375 €/Hektar für Flächen mit Parzellen, die für die Beihilfe zulässig sind.
Die Beihilfe wird folgendermaßen berechnet:
Auszuzahlender Betrag = 375 €/Hektar * Zulässige Fläche in Hektar
Die Mindestfläche, welche eingerichtet werden muss, um diese gekoppelte Beihilfe zu erhalten, liegt bei 0,5 Hektar.
Die zulässige Fläche ist jene Fläche, die von der Verwaltungsstelle gemeldet und kontrolliert wird (Verwaltungskontrollen und Kontrollen vor Ort).
Auswahlkriterien
Keine Auswahlkriterien für diesen Beitrag.
Wie reicht man den Antrag ein?
Für die Inanspruchnahme des Beitrags reicht der Antragsteller fristgerecht einen Antrag auf Teilnahme am System für gekoppelte Beihilfen in seiner Flächenerklärung ein.
Für sämtliche Informationen
Für sämtliche Informationen wenden Sie sich bitte an dieses Kontaktformular.
Bei jeglichen technischen Fragen oder Fragen bezüglich Ihres Dossiers können Sie mit Ihrer Außendirektion Kontakt aufnehmen.