Gekoppelte Stützung für Eiweißpflanzen

Vorsicht, dieses Vorgehen wird aktualisiert. Beziehen sie sich bitte auf die französische Fassung, die schon geupdatet wurde.

 

Die Beschreibung der unten stehenden Beihilfen und Interventionen wird nur zu Informationszwecken veröffentlicht und hat keine rechtliche Bedeutung.

Nur die im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Gesetzestexte gelten als offizielle und endgültige Version.

Gekoppelte Stützung für Eiweißpflanzen

In der Wallonie besteht ein deutliches Defizit beim Anbau von Eiweißpflanzen. Daher wurde ein sektoraler Strategieplan aufgestellt, um die Möglichkeiten zur Entwicklung dieser Kulturen auszuschöpfen. Ziel der gekoppelten Stützung für den Anbau von Eiweißpflanzen ist es, Anreize für den Sektor zu schaffen, um bis 2030 eine Aussaatfläche von 15.000 Hektar für Eiweißpflanzen zu erreichen (10.000 Hektar im Jahr 2027). Diese Beihilfe würde die Unabhängigkeit bei der Eiweißversorgung auf Ebene des landwirtschaftlichen Betriebs, aber auch auf Ebene der Wallonischen Region verbessern, und zwar sowohl im Hinblick auf die tierische als auch die menschliche Ernährung.

Für wen?

Der Empfänger:

Wo?

Nur Parzellen, die sich auf dem Gebiet der Wallonischen Region befinden, kommen für diese Beihilfe in Frage.

Wann?

Ab dem 1. Januar 2023

Die Verpflichtungen haben eine Laufzeit von einem Jahr.

Was tun? Welche Anbaukulturen sind beihilfefähig?

Für diese gekoppelte Stützung kommen in Frage:

Strategieplan GAP

Aussaatstärke (Saatgut/m²)

Bockshornklee (Trigonella foenum-graecum)

400

Ackerbohne (Vicia faba) Wintersorte

35

Ackerbohne (Vicia faba) Frühjahrssorte

45

Linsen (Lens spp.) (Samen)

325

Weiße Lupine (Lupinus albus)

60

Blaue Lupine (Lupinus angustifolius)

100

Gelbe Lupine (Lupinus luteus)

100

Kichererbse (Cicer arietinum)

60

Eiweißerbse (Pisum sativum) Wintersorte

80

Eiweißerbse Frühjahrssorte

80

Sojabohne (Glycine max)

70

 

Die Kultur, die am 31. Mai vorhanden ist, bestimmt die beihilfefähige Kultur.

Die Ernte der beihilfefähigen Kultur muss nach dem 15. Juni erfolgen.

Welche Beihilfe? Höhe der Beihilfe?

 

Der im Strategieplan der GAP für diese Intervention geplante Beihilfebetrag beläuft sich auf 375 € pro Hektar für die Flächen der beihilfefähigen Parzellen.

Dieser geplante Beihilfebetrag kann nach unten (Mindestbetrag) oder nach oben (Höchstbetrag) variieren, je nachdem, wie groß die Nachfrage nach dieser Intervention ist.

In der folgenden Tabelle ist der Mindestbetrag, der angekündigte Betrag und der Höchstbetrag für diese Intervention aufgeführt:

Mindestbetrag pro Hektar

Geplanter Betrag pro Hektar

Höchstbetrag pro Hektar

270 €

375 €

400 €

 

Im vorherigen Wirtschaftsjahr betrug der endgültig gezahlte Betrag beispielsweise 400 € pro Hektar.

 

Die Beihilfe wird folgendermaßen berechnet:

Auszuzahlender Betrag = 375 €/Hektar * Beihilfefähige Fläche in Hektar

Die Mindestfläche, die eingerichtet werden muss, um diese gekoppelte Beihilfe zu erhalten, beträgt 0,5 Hektar.

Die beihilfefähige Fläche ist die gemeldete und von der Verwaltungsinstanz kontrollierte Fläche (Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen).

Wie stellt man einen Antrag?

Um Anspruch auf die Intervention zu erhalten, stellt der Antragsteller innerhalb der vorgeschriebenen Fristen in seiner Flächenerklärung einen Antrag auf Teilnahme an der gekoppelten Beihilferegelung.

Bei Fragen

Bei allgemeinen Fragen nutzen Sie bitte dieses Kontaktformular.

Bei technischen Fragen oder Fragen zu Ihrer Akte können Sie sich an Ihre Außendirektion wenden: https://agriculture.wallonie.be/contacter-les-directions-exterieures