AUKM Boden Ab dem 1. Januar 2024.

Vorsicht, dieses Vorgehen wird aktualisiert. Beziehen sie sich bitte auf die französische Fassung, die schon geupdatet wurde.

Die Beschreibung der unten angeführten Beihilfen und Beiträge dient lediglich zu Informationszwecken und hat keinerlei rechtliche Bedeutung. 

Lediglich die im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Gesetzestexte gelten als offizielle und endgültige Version.

AUKM:

318 - Böden (MR14)

Bei der AUKM „Böden“ (MR14) handelt es sich um eine neue Agrarumwelt- und Klimamaßnahme, die nicht auf einer AUKM-Methode aus der vorherigen Periode basiert und für den gesamten Betrieb gilt. Es handelt sich um einen flächenbezogenen Basis-Beitrag (wobei kein vorheriges Expertengutachten erforderlich ist) mit Ergebnisorientierung.

Ziel ist es, die Kosten für die Verbesserung und die Beibehaltung des Gehalts an organischem Kohlenstoff in den Böden des Betriebs auszugleichen und zwar auf einem Niveau, das die günstige Situation hinsichtlich der Bodenqualität (strukturelle Stabilität, organischer Status, biologische Aktivität etc.) abbildet. Die landwirtschaftlichen Praktiken, die die Erreichung dieses Ergebnisses erlauben, werden frei vom Landwirt gewählt (kein definiertes Lastenheft), doch ihre Umsetzung wird nicht von der AUKM bezahlt. Die Verwaltung stellt den Landwirten Informationen zu diesen Praktiken sowie etwaige Werkzeuge zur Entscheidungshilfe zur Verfügung. Die Beteiligung eines Beraters bleibt möglich, aber nicht verpflichtend.

Die Zahlung erfolgt auf drei verschiedenen Ebenen:

- Die anfängliche Situation (welche auf Grundlage von Bodenanalysen bestimmt wird) ermöglicht es, die Höhe der Prämie festzulegen, die für die vier ersten Jahre der Verpflichtung auf Basis einer Bewertung des Ergebnis-Indikators (= Gesamtgehalt von organischem Kohlenstoff (TOC)/Ton) für jede Parzelle, für die eine Verpflichtung abgeschlossen wurde, angewandt wird. Dieser Indikator, welchem Schwellenwerte zugeordnet sind, ermöglicht die Einstufung von Parzellen in eine der drei folgenden Kategorien: „günstig“, „im Übergang“ und „ungünstig“ mit einer höheren Beihilfe im Falle eines günstigen Indikators und einer geringeren Beihilfe, wenn sich der Indikator in der Situation des Übergangs befindet, während eine ungünstige Situation keinerlei Kompensation ermöglicht.

- Im letzten Jahr der Verpflichtung wird der Indikator auf Basis neuer Bodenanalysen erneut bewertet und die eventuell angepasste Höhe der Beihilfe wird durch eine Prämie für die Flächen ergänzt, welche ihren Gehalt an TOC erhöht haben (Änderung der Klasse des Indikators). Wenn jedoch eine erhebliche Verschlechterung der Situation festgestellt wird, wird im letzten Jahr keine flächenbezogene Kompensation ausgezahlt und eine anteilige Rückerstattung der für die vorherigen Jahre erhaltenen Zahlungen erfolgt in Situationen starker und mittlerer Verschlechterung.

- Die Kosten in Verbindung mit dem Indikator (Probenahme und Bodenanalysen) werden pauschal abgedeckt und zu gleichen Teilen auf den Zeitraum der Verpflichtung aufgeteilt und zwar unabhängig vom Ergebnis des Indikators.

Für wen?

Der Beihilfeempfänger muss folgende Kriterien erfüllen:

Die Verpflichtung bezieht sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren.

 Wo?

Die AUKM Böden steht für jede Parzelle zur Verfügung, die:

Wann?

Ab 1. Januar 2024.

Wichtige Hinweise:

Um sich für die AUKM Böden verpflichten zu können, muss im 1. Jahr der Verpflichtung die Öko-Regelung „Lange Bodenbedeckung“ aktiviert werden. Um jedoch 2023 in den Genuss dieser Öko-Regelung zu kommen, ist es zwingend erforderlich, bis zum 15.12.2022 über das Pac-on-web-Portal eine vorgezogene Meldung einzureichen, in der die Parzellen angegeben werden, die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 15. Februar 2023 bedeckt sind (andere Parzellen als Parzellen, deren Kultur im Jahr 2022 angebaut wurde und im Mai 2023 weiterhin angebaut wird und die den Boden bedeckt).

Bedingungen?

Die Verpflichtung erstreckt sich über einen Zeitraum von fünf Jahren wobei es für mindestens 90 % der beihilfefähigen Flächen des Betriebs eine Verpflichtung zur Erstellung der anfänglichen Bilanz geben muss, welche wiederum die Einstufung der Parzellen hinsichtlich des Ergebnisindikators ermöglicht. Während der gesamten Laufzeit der Verpflichtung erstreckt sich die Verpflichtung auf die Parzellen, die der Landwirt in seinem Beihilfeantrag als Gegenstand der Verpflichtung angegeben hat, ohne die Möglichkeit, während der Laufzeit der Verpflichtung weitere Parzellen hinzuzufügen.

Die Bilanz wird unabhängig vom Landwirt durch ein Labor mit durch die Verwaltung bestätigter Ernennung durchgeführt. Der Landwirt muss sich bis spätestens Mitte Juni des laufenden Jahres an eines der festgelegten Labors wenden. Die Bilanz muss – einschließlich Bodenproben und Analysen – von diesem Labor nach einem von der Verwaltung festgelegten Verfahren erstellt und dem Landwirt bis zum 30. Oktober übermittelt werden. Im Falle einer Anfechtung des Ergebnisses ist eine Gegenanalyse möglich, wobei zu beachten ist, dass nur das Ergebnis der Gegenanalyse für die Berechnung der Intervention berücksichtigt wird. Die Bilanz muss der Verwaltung durch das Labor bis spätestens Ende November des Jahres der Erstellung der Bilanz vorgelegt werden (erstes und letztes Jahr des Zeitraums der Verpflichtung). Der Landwirt bewahrt seinerseits alle Dokumente auf, die das Labor im Zusammenhang mit der AUKM Böden ausgestellt hat.

Der Ergebnisindikator ist „TOC/Ton“, welcher dem Verhältnis zwischen dem Gesamtgehalt an organischem Kohlenstoff im Boden (TOC, ausgedrückt als Prozentsatz der Trockensubstanz des Bodens) und dem Gehalt an granulometrischem Ton (% Ton) für den Horizont der Fläche der berücksichtigten Parzelle entspricht. Die Berücksichtigung der Bodenbeschaffenheit ermöglicht es, den Gehalt an organischem Kohlenstoff im Boden innerhalb eines Bodentyps zu „normalisieren“. Ein tonhaltiger Boden hat nämlich aufgrund von pedologischen Prozessen im Zusammenhang mit dem Ton-Humus-Komplex die Tendenz, organischen Kohlenstoff leichter anzusammeln als ein Sandboden.

Je nach Ergebnis, das für den Indikator erhalten wird, werden die Parzellen nach den folgenden Schwellenwerten als ungünstig, als im Übergang befindlich oder als günstig eingestuft:

Bodentyp (% Ton)

VerhältnisTOC/Ton

Ungünstig

VerhältnisTOC/Ton

Übergang

VerhältnisTOC/Ton

Günstig

Leicht (<12%)

<14% 14 - 17% >17%

Mittel (12% - 19%)

<8% 8 - 10% >10%

Schwer (>19%)

<6% 6 - 9% >9%

Vor der Erstellung der Bilanz kann der Landwirt eine erste Einschätzung der Einstufung der Parzellen des Betriebs erhalten, indem er die ihm bereits vorliegenden Bodenanalysen verwendet oder – was  genauer ist – indem er vom Geoportal ausgehend die regionalen Daten zu TOC und zur Beschaffenheit, die für die Oberflächenhorizonte landwirtschaftlicher Böden in WalOnMap verfügbar sind, mit einer räumlichen Auflösung in der Nähe der Parzelle kreuzt (https://geoportail.wallonie.be)[1].

Das Verfahren für die Erstellung der Bilanz gestaltet sich wie folgt:

Der Zugang zur Prämie für die Verbesserung des Indikators, welche im letzten Jahr ausgeschüttet wurde, wird für die gesamte Dauer der Verpflichtung an die Aktivierung der ökologischen Regelung „Lange Bodenbedeckung“ gebunden. Diese Prämie ist ergänzend zur Kompensation, die infolge der Ergebnisse der Endbilanz ausgezahlt wird.

Welche Beihilfen?

Die jährliche Beihilfe umfasst zwei Bestandteile:

1) einerseits die Vergütung für das Ergebnis der durch die Verpflichtung gebundenen Parzellen hinsichtlich des Indikators TOC/Ton; diese Vergütung umfasst einen ersten Teil in Verbindung mit dem Stand des Indikators bei den anfänglichen und endgültigen Bilanzen und einen zweiten Teil bestehend aus einer Prämie in Verbindung mit der Entwicklung dieses Indikators zwischen der anfänglichen und der endgültigen Bilanz

2) sowie andererseits einen Pauschalbetrag, der es ermöglicht, die Kosten für die Probenahme und die Analyse, die für die Erstellung der Bilanzen erfolgen muss, zu decken – in der Bilanz wird wiederum die Einstufung der Parzellen hinsichtlich des Indikators des Ergebnisses vorgenommen

  1. Jährliche Zahlung bezüglich des Ergebnisses und Prämie für positive Entwicklung

Die jährliche Zahlung bezüglich des Ergebnisses wird auf Basis der Bilanz des Betriebs berechnet, wobei die durch die Verpflichtung gebundenen Parzellen hinsichtlich des Indikators „TOC/Ton“ folgendermaßen in drei Klassen eingeteilt werden:

Klasse der Parzellen hinsichtlich des Indikators

Satz der Jährlicher Vergütungssatz/ha

Ungünstig

0 €

Übergang

80 €

günstig

150 €

Die anfängliche Bilanz dient als Basis für die Zahlung, die in den ersten vier Jahren erfoglt.

Im letzten Jahr wird eine neue Einstufung (endgültige Bilanz) nach demselben Ansatz wie die anfängliche Bilanz durchgeführt. Diese dient als Basis für die Zahlung, die nach denselben Sätzen für die Vergütung wie in den ersten vier Jahren berechnet wird. Zusätzlich werden die ÖR „Lange Bodenbedeckung“ für den gesamten Zeitraum der fünf Jahre und eine rückwirkende Prämie für jeden zusätzlichen Hektar, der im Vergleich zur anfänglichen Bilanz als im Übergang befindlich oder günstig eingestuft wurde, aktiviert. Diese zusätzlichen Hektar werden mit 200 €/ha für jene, die mit „Übergang“ eingestuft wurden, sowie mit 280 € für jene, die mit „Günstig“ eingestuft wurden, vergütet. Im Falle der negativen Entwicklung des Indikators wird die flächenbezogene Vergütung des letzten Jahres nicht erhalten. Zudem erfolgt in Situationen einer stärkeren und mittleren Verschlechterung eine anteilige Erstattung der für die vorherigen Jahre erhaltenen Zahlungen.

Die Höhe der jährlichen Zahlung  wird zudem nach dem Anteil von Ackerland im Betrieb mit Berechnung für das erste Jahr der Verpflichtung gewichtet.

Grünland ermöglicht einen guten Kohlenstoffgehalt im Boden und muss daher vergütet werden können, um den Indikator auf einem guten Niveau zu halten. Der Aufwand, der durch den Erzeuger zu leisten ist, ist jedoch begrenzt. Um also das Budget nicht auf diese Flächen zu konzentrieren und um den Landwirten, die größere Anstrengungen auf stärker problematischen Parzellen umsetzen müssen, Unterstützung bieten zu können, wird ein Mindestanteil von Ackerland an der landwirtschaftlichen Fläche des Betriebs verlangt. So wird ein linearer Faktor auf den Satz der Vergütung angewandt, sodass 100 % des Satzes der Vergütung angewandt werden, sobald Ackerland mindestens 60 % der landwirtschaftlichen Fläche des Betriebs ausmacht. Gleichzeitig ist die Zahlung degressiv bis auf 30 % der landwirtschaftlichen Fläche des Betriebs, die von Ackerland eingenommen wird. Dieses schrittweise Vorgehen ermöglicht es, den Anreiz der Zahlung im Zusammenhang mit der Erreichung eines größeren Anteils an Ackerland im Betrieb zu minimieren und somit auch den Vorwegnahmeeffekt, der darin bestehen würde, das Grünland umzupflügen, um diesen Anteil zu erhöhen. Letzteres steht im Widerspruch zum Ziel, das durch diesen Beitrag verfolgt wird.

MAEC sol Deutsch.png

FR

DE

Evolution de la rémunération en fonction du taux de culture

Entwicklung der Vergütung nach Kultursatz

Situation Favorable (€/ha)

Günstige Situation (€/ha)

Situation Transition (€/ha)

Situation des Übergangs (€/ha)

Taux de culture

Kultursatz

Die Intervention zur Deckung der Kosten für Probenahmen und Bodenanalysen wird pauschal auf 500 € für die fünf Jahre der Verpflichtung festgelegt. Diese Pauschale wird zu gleichen Teilen über den Zeitraum der Verpflichtung verteilt und beträgt 100 € pro Jahr, welche zusätzlich zur jährlichen Vergütung in Verbindung mit den Ergebnissen gezahlt werden.

Die Berechnungsmethoden gestalten sich folgendermaßen :

BB  = (80 €/ha_nichtD_Übergang + 150 €/ha_nichtD_günstig) x AL + Bodenpauschale

Wobei gilt:

BB = bezahlter Basisbetrag nach der anfänglichen Bilanz; dieser Betrag wird in den vier ersten Jahren auf dieselbe Art berechnet und wird auf Basis der gesamten durch die Verpflichtung gebundenen Parzellen bestimmt

ha_nichtD_Übergang = die Gesamtanzahl an Hektar, die nach der Bilanz als im Übergang hinsichtlich des Indikators TOC/Ton befindlich eingestuft wurden, unter Ausschluss von Hektar Ackerland, welches im Verlauf der fünf Jahre vor dem Antrag auf Zahlung aus Dauergrünland umgewandelt worden war[2]

ha_nichtD_günstig = die Gesamtanzahl an Hektar, die nach der Bilanz als günstig hinsichtlich des Indikators TOC/Ton eingestuft wurden, unter Ausschluss von Hektar Ackerland, welches im Verlauf der fünf Jahre vor dem Antrag auf Zahlung aus Dauergrünland umgewandelt worden war2

AL = Faktor in Verbindung mit der Rate von Ackerland im Betrieb für das erste Jahr der Verpflichtung, berechnet gemäß folgender Formel:

AL = 0, falls die % von Ackerland unter oder bei 30 % liegen

AL = 1, falls die % von Ackerland über oder bei 60 % liegen

AL = (Prozentsatz von Ackerland – 30 %)/30 %, falls der Prozentsatz von Ackerland zwischen 30 und 60 % liegt

Betrag im letzten Jahr = BB + (200 €/neue ha_Übergang + 280 €/neue ha_günstig) x ÖR, wobei gilt:

BB = Basisbetrag, erneut berechnet nach der endgültigen Bilanz (siehe oben beschriebene Berechnung)

Der BB wird im Falle einer negativen Entwicklung des Indikators auf den Betrag der Bodenpauschale für das letzte Jahr begrenzt. 

neue ha_Übergang = der Unterschied zwischen der Gesamtzahl der durch die Verpflichtung gebundenen Hektar, die als im Übergang befindlich hinsichtlich des Indikators TOC/Ton bei der endgültigen Bilanz im Vergleich zur anfänglichen Bilanz eingestuft wurden

neue ha_günstig = der Unterschied zwischen der Gesamtzahl der durch die Verpflichtung gebundenen Hektar, die als günstig hinsichtlich des Indikators TOC/Ton bei der endgültigen Bilanz im Vergleich zur anfänglichen Bilanz eingestuft wurden

ÖR = der Faktor im Zusammenhang mit der Bedingung der Aktivierung der ökologischen Regelung „Lange Bodenbedeckung“ für den gesamten Zeitraum der Verpflichtung im Rahmen der AUKM Böden:

ÖR = 1, wenn die Bedingung erfüllt wird (ökologische Regelung „lange Bodenbedeckung“ wurde während des gesamten Zeitraums der Verpflichtung aktiviert)

ÖR = 0, wenn die Bedingung nicht erfüllt wird

Eine negative Entwicklung des Indikators wird erreicht, wenn eine der folgenden Situationen vorliegt, die auf Basis der Bilanz des letzten Jahres im Vergleich zur Bilanz des ersten Jahres beobachtet wurden:

  1. Zunahme der als „ungünstig“ eingestuften Gesamtfläche oder Abnahme der als „günstig“ eingestuften Gesamtfläche um mehr als 5 % im Vergleich zur anfänglichen Bilanz
  2. Summe aus der Zunahme der als „ungünstig“ eingestuften Gesamtfläche und der Abnahme der als „günstig“ eingestuften Gesamtfläche im Vergleich zur ursprünglichen Bilanz beträgt mehr als 10 %
  3. Summe aus der Zunahme der als „ungünstig“ eingestuften Gesamtfläche und der Abnahme der als „günstig“ eingestuften Gesamtfläche im Vergleich zur ursprünglichen Bilanz beträgt mehr als 20 %

Im Falle einer negativen Entwicklung muss der Landwirt zusätzlich zur Nichtzahlung des Basisbetrags für das letzte Jahr rückwirkend die gesamte Zahlung zurückerstatten, die er in Situationen mit der stärksten Verschlechterung (Situation 3 oben) drei Jahre lang für seinen Betrieb erhalten hat, d. h. er muss die Zahlungen zurückerstatten, die er in den Jahren N4, N3 und N2 der Verpflichtung erhalten hat.

In Situationen mit einer „mittleren“ Verschlechterung (Situation 2 oben) muss der Landwirt zusätzlich zur Nichtzahlung im letzten Jahr die gesamte für seinen Betrieb erhaltene Zahlung für 1,5 Jahre zurückerstatten, d. h. er muss die im Jahr N4 erhaltene Zahlung und die Hälfte der im Jahr N3 erhaltenen Zahlung zurückerstatten.

Die Zahlung der Pauschale für die Bodenanalysen, die für die Erstellung der beiden Bilanzen erforderlich sind, wird auch im Falle einer negativen Entwicklung erhalten.

Die Mindestgrenze für die Zulässigkeit der Maßnahme ist bei der Vergütung für einen Hektar auf Ebene des Betriebs festgelegt.

Auswahlkriterien

Keine Auswahlkriterien für diese Maßnahme.

Wie reicht man einen Antrag ein?

Der Landwirt muss über das Formular zur Flächenerklärung einen Beihilfe- und Zahlungsantrag stellen.

Für sämtliche Informationen

Für sämtliche Informationen wenden Sie sich bitte an dieses Kontaktformular

Bei jeglichen technischen Fragen oder Fragen bezüglich Ihres Dossiers können Sie mit Ihrer Außendirektion Kontakt aufnehmen: https://agriculture.wallonie.be/contacter-les-directions-exterieures

Für jegliche Beratung zur Umsetzung der Maßnahme können Sie Kontakt aufnehmen mit:

ASBL NATAGRIWAL

Bâtiment Marc de Hemptinne

Chemin du Cyclotron, 2-Boite L07.01.14

1348 Louvain-la-Neuve

Tel. 010/47.37.71.

www.natagriwal.be

info@natagriwal.be

Für die Kontaktaufnahme mit Labors, die mit der Erstellung der Bilanz des Indikators des Ergebnisses beauftragt werden:

Auf der Website von REQUASUD sind verschiedene Informationen zu diesen Labors zu finden:

https://www.requasud.be/laboratoires/

Für Informationen über landwirtschaftliche Praktiken, die zu einem guten Indikator TOC/Ton führen, können die Berater des Systems für landwirtschaftliche Beratung kontaktiert werden:

System für landwirtschaftliche Beratung – Portal der wallonischen Landwirtschaft (wallonie.be)

 


[1]Um die Daten auf dem Geoportal anzuzeigen, müssen Sie auf WalOnMap (https://geoportail.wallonie.be/walonmap) gehen und die folgenden Daten aus dem Geoportal-Katalog hinzufügen, die unter der Rubrik „Natur und Umwelt“ und der Unterrubrik „Boden und Untergrund“ angeführt sind:

 

Datenschicht „Anonyme landwirtschaftliche Parzelleneinteilung (Stand 2021)“ (um sich leichter in Bezug auf die aktuellste Parzelleneinteilung positionieren zu können)

Datenschicht „CARBIOSOL – Total Organic Carbon in Soils – Serie“ (um eine Vorstellung vom Gesamtgehalt an organischem Kohlenstoff auf einer Parzelle zu bekommen)

sowie Datenschicht „Referenzwerte zur Beschaffenheit und Korngrößenfraktionen von Böden der Wallonie – Serie“ (um eine Vorstellung vom Tongehalt einer Parzelle zu bekommen)

Eine Ansicht, die diese drei Datenschichten bereits integriert, ist im Direktzugriff über folgende Adresse zugänglich: https://geoportail.wallonie.be/walonmap#SHARE=F25E76DDFBDFDC76E053D5AFA49D5673

 

Wenn Sie sich in dieser Ansicht befinden, geben Sie zunächst die Adresse der Parzelle ein, um sie im richtigen Maßstab anzuzeigen. Klicken Sie danach auf den Button „Info“ () und anschließend auf die Stelle, für welche Sie die Daten zu TOC und Ton erhalten möchten. Nachdem Sie auf den gewünschten Ort geklickt haben, erscheint rechts ein kleines Fenster mit allen nützlichen Informationen.

 

Für TOC wurde der Gehalt aus CARBIOSOL-Daten abgeleitet (insbesondere aus der Serie „Vorhergesagte Gesamtgehalt-Werte für organischen Kohlenstoff (gC/Kg) – Zeitraum: 2015-2019“ mit einer Auflösung von 90 x 90 m); achten Sie darauf, den Gehalt auf der Karte (ausgedrückt in gC/kg) durch 10 zu teilen, um den TOC-Prozentsatz zu erhalten, da dieser Prozentsatz im Zähler des Ergebnisindikators verwendet wird (z. B. : 15 g/C/kg = 1,5 % des TOC)

 

und für Ton gilt: der Gehalt wird aus den Daten zur Beschaffenheit und zu Korngrößenfraktionen abgeleitet (insbesondere aus der Serie „Ton (mittel)“ innerhalb von „Beschaffenheit und Korngrößenfraktionen – Fläche“ mit einer Auflösung von 50 x 50 m); achten Sie darauf, den angezeigten Tonanteil in Prozent auszudrücken und daher den von der Karte entnommenen Wert mit 100 zu multiplizieren (z. B. „Ton (mittel)“ innerhalb von „Beschaffenheit und Korngrößenfraktionen – Fläche“ mit einer Auflösung von 50 x 50 m): 0,1 wird 10 % Ton)

 

Der in der AUKM Böden verwendete Ergebnisindikator entspricht also dem TOC-Prozentsatz geteilt durch den Tonanteil und dann multipliziert mit 100 (in unserem Beispiel: 1,5 % TOC geteilt durch 10 % Ton, was 0,15 ergibt, die mit 100 zu multiplizieren sind, was somit einen Indikator von 15 % ergibt; dies entspricht wiederum einer Übergangssituation, da der Boden aufgrund eines Tongehalts von weniger als 12 % zum leichten Typ zählt)

[2] eine Toleranz für einen kleinen Anteil einer Parzelle, die früher den Code D trug, wird akzeptiert: die ehemalige Fläche Grünland muss weniger als 50 Ar betragen und weniger als 10 % der Parzelle ausmachen; wenn dies zutrifft, ist die Parzelle beihilfefähig, aber die Fläche wird von der zu vergütenden Fläche abgezogen