Kooperation im Tourismusbereich

Vorsicht, dieses Vorgehen wird aktualisiert. Beziehen sie sich bitte auf die französische Fassung, die schon geupdatet wurde.

Die Beschreibung der unten angeführten Beihilfen und Beiträge dient lediglich zu Informationszwecken und hat keinerlei rechtliche Bedeutung.

Lediglich die im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Gesetzestexte gelten als offizielle und endgültige Version.

Kooperation:

372 – Kooperation im Tourismusbereich

Ziel dieses Beitrags ist es, die Entwicklung von touristischen Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem ländlichen Raum zu unterstützen, um so die Qualität und/oder die Quantität dieser Dienstleistungen zu erhöhen und zwar mit dem Ziel der Entdeckung des Natur- und Kulturerbes im ländlichen Raum und der Steigerung der wirtschaftlichen Auswirkungen des ländlichen Tourismus in der Region.

Für wen?

Bei den Beihilfeempfängern muss es sich um Strukturen von gemeindeübergreifender Dimension handeln, die vom Generalkommissariat für Tourismus oder, was die deutschsprachigen Gemeinden angeht, vom Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft anerkannt (zugelassen) sind. Die Projekte müssen eine Reichweite auf regionaler Ebene aufweisen.

 Wo?

Gesamte Wallonische Region.

Wann?

Ab 1. Januar 2023

Bedingungen?

Die Wallonie wünscht, ihre finanzielle Unterstützung für Strukturprojekte fortzusetzen, die mindestens einen der beiden touristischen Bereiche betreffen, welche von der Region als prioritär betrachtet werden: „Authentizität, Folklore, Kultur und Erbe“ einerseits und „Natur, Auszeit“ (einschließlich Fahrradtourismus) andererseits. Diese Unterstützung soll es durch gezielte Projektaufrufe und Auswahlkriterien ermöglichen, auf die Erwartungen von Touristen zu reagieren und sich an deren neue Anforderungen anzupassen. Dies erfolgt durch die Weiterentwicklung zu innovativen touristischen Produkten.

Die Unterstützung betrifft Aktionen, die dazu beitragen sollen, die im ländlichen Raum bestehenden touristischen Infrastrukturen aufzuwerten, die Qualität und Nachhaltigkeit des touristischen Angebots und der damit verbundenen Dienstleistungen zu erhöhen sowie auch zur Steigerung der Kompetenzen der Akteure des Tourismussektors (Professionalisierung) im Rahmen einer der beiden oben genannten und von der Region als prioritär eingestuften touristischen Bereiche. Die Unterstützung wird durch die Umsetzung von prioritären Aktionen für die touristische Entwicklung realisiert, wie diese in der strategischen Studie „Strategie für den Tourismus 2030“ ausgewählt und definiert wurden.

Welche Beihilfen?

Um zulässig zu sein, müssen die Ausgaben mit der Umsetzung von Projekten verbunden sein. Sie stehen für die tatsächlich aufgestellten und vom Beihilfeempfänger bezahlten Kosten. Investitionsausgaben sind nicht zulässig.

Direkte Personalausgaben werden auf Basis des Prinzips der vereinfachten Kosten erstellt, um die monatlichen Kosten zu ermitteln.

Diese Kosten werden folgendermaßen berechnet:

Stundensatz = monatliches Bruttogehalt wie auf der Gehaltsabrechnung angeführt, multipliziert mit 1,2 % (im Rahmen des Interreg-Programms berechneter und angewandter Koeffizient)

Die Kosten werden ab dem ersten Monat der Leistung festgelegt und gelten für die Folgemonate. Dabei ist zu beachten, dass Änderungen nur zur Begründung einer Indexerhöhung oder einer Änderung der Gehaltsstufe vorgenommen werden können.

Diese Kosten sind zudem Gegenstand einer Evaluierung der Angemessenheit.

Die Arbeitszeit des Personals muss aufgezeichnet werden. Dabei ist zu beachten, dass die maximale Stundenzahl für eine Vollzeitkraft auf 1.720 Stunden gedeckelt ist.

Für indirekte Personalkosten wird ein Pauschalsatz von 14 % auf die direkten Personalkosten angewendet. Der Leitfaden für die Zulässigkeit von LEADER-Ausgaben, der auch für diesen Beitrag gilt, gibt die von dieser Kostenkategorie abgedeckten Kosten genauer an.

Der Satz der öffentlichen Beihilfe wird auf 80 % festgelegt.

Auswahlkriterien

Die anzuwendenden Kriterien werden von der Verwaltungsbehörde infolge einer Konsultation des Überwachungsausschusses festgelegt. Sie werden den potenziellen Beihilfeempfängern mitgeteilt und sind in den Projektaufrufen enthalten.

Das Auswahlverfahren gestaltet sich wie folgt:

Wie reicht man einen Antrag ein?

Die Einbringung von Beihilfeanträgen erfolgt elektronisch gemäß den Modalitäten, die beim Projektaufruf mitgeteilt wurden.

Für sämtliche Informationen

Bei allgemeinen Fragen können Sie sich über dieses Kontaktformular und/oder an programme.feader.arne@spw.wallonie.be

Bei jeglichen technischen Fragen oder Fragen bezüglich Ihres Dossiers können Sie Kontakt aufnehmen mit dem

Generalkommissariat für Tourismus

Herr Vincent MOYSE

vincent.moyse@tourismewallonie.be