Beihilfen zu Investitionen für Unternehmen für Forstarbeiten und Waldbewirtschaftung (Erstverarbeitung von Holz)

Vorsicht, dieses Vorgehen wird aktualisiert. Beziehen sie sich bitte auf die französische Fassung, die schon geupdatet wurde.

Die Beschreibung der unten angeführten Beihilfen und Beiträge dient lediglich zu Informationszwecken und hat keinerlei rechtliche Bedeutung. 

Lediglich die im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Gesetzestexte gelten als offizielle und endgültige Version.

 

 

Die Intervention zielt darauf ab, Investitionen in Forstwirtschafts- und Waldarbeitsunternehmen zu unterstützen, damit diese in effizientere Betriebstechniken investieren und/oder Umwelt- und Klimaziele erreichen, ihre Aktivitäten in ländlichen Gebieten ausbauen und ihre Kapazitäten zur Unterstützung des Krisenmanagements erweitern können.

Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verwertung von Nebenerzeugnissen und Holzabfällen für die Erzeugung erneuerbarer Energie (Abfallrückgewinnung, Verarbeitung und Verpackung) fallen ebenfalls unter die Maßnahme.

Die Investitionen müssen insbesondere eines oder mehrere der folgenden Ziele haben:

 

Für wen?

Der Empfänger muss folgende Kriterien erfüllen:

Wann?

Bedingungen?

Zulässig sind Investitionen, die vom Beihilfeempfänger getätigt werden und sich auf folgende Kategorien beziehen:

 

Der Beihilfeempfänger verpflichtet für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren dazu, die Zulassungsbedingungen zu erfüllen, die geförderten Investitionen in einem guten funktionalen Zustand zu halten und ihre Zweckbestimmung beizubehalten.

Welche Beihilfen?

Die gewährte Beihilfe in Form eines Kapitalzuschusses ist ein Prozentsatz, der auf den Pauschalbetrag der entsprechenden Investition berechnet wird.

Die Liste dieser Investitionen sowie der festgelegte Pauschalbetrag befinden sich im Anhang des Ministeriellen Erlasses zur Ausführung des Erlasses der Wallonischen Regierung über Niederlassungsbeihilfen und über Investitionsbeihilfen[1].

Dieser Pauschalbetrag sowie die Liste der zulässigen Materialien und Ausrüstungen können überprüft und angepasst werden, um die Preisentwicklung und Verfügbarkeit neuer Technologien auf dem Markt zu berücksichtigen.

Der Prozentsatz der Beihilfe besteht einerseits aus einem Basissatz und andererseits aus einem oder mehreren potenziellen Zuschlägen, vorausgesetzt, der Antragsteller und/oder sein Investitionsprojekt erfüllt/erfüllen bestimmte Kriterien.

Obergrenze: Der Wert der Beihilfe kann in keinem Fall 40 % des Pauschalbetrags der Investition übersteigen.

Der Gesamtbetrag der öffentlichen Beihilfe, der einem Beihilfeempfänger im Rahmen der genannten Maßnahme für den Zeitraum 2023-2027 gewährt werden kann, liegt bei höchstens 500.000 €.

 

Auswahlkriterien

Die Auswahlkriterien umfassen:

Wie stellt man einen Antrag?

Die Antragstellung erfolgt über die Anwendung AII-on-Web, welche über den Online-Schalter verfügbar ist.

Die Dossiers unterliegen einem Auswahlverfahren in vierteljährlichen Blöcken.

Das Auswahlverfahren gestaltet sich wie folgt:

Während des Quartals, in dem die Bewertung der Anträge stattfindet, können weiterhin neue Anträge eingereicht werden, jedoch werden diese erst am Ende des folgenden Quartals bewertet.

 

Wichtig 

Bei Fragen

Bei allgemeinen Fragen nutzen Sie bitte dieses Kontaktformular. Bei technischen Fragen oder Fragen zu Ihrer Akte können Sie sich an questions.structures.agricoles.opw@spw.wallonie.be wenden.