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GAP 2023-2027 - Beschreibung der Interventionen
Guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ) und Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB)
Guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ) und Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB)
Einleitung
GLÖZ 1 - Erhaltung von Dauergrünland ausgehend von dem Verhältnis von Dauergrünland zur landwirtschaftlichen Fläche
GLÖZ 2: Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen
GLÖZ 3: Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern außer zum Zweck des Pflanzenschutzes
GLÖZ 4 - Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen
GLÖZ 5: Bodenbearbeitung, Verringerung des Risikos der Bodenschädigung und -erosion, auch unter Berücksichtigung der Hangneigung
GLÖZ 6: Mindestbodenbedeckung, um vegetationslose Böden in den sensibelsten Zeiten zu vermeiden
GLÖZ 7: Fruchtfolge auf Ackerland, ausgenommen Kulturen im Nassanbau
GLÖZ 8: Mindestanteil des für nichtproduktive Flächen und Landschaftselemente vorgesehenen Ackerlands sowie auf allen landwirtschaftlichen Flächen, keine Beseitigung von Landschaftselementen und Verbot des Schnitts von Hecken und Bäumen während der Brut- und Nistzeit von Vögeln
GLÖZ 9: Verbot der Umwandlung oder des Umpflügens von Dauergrünland, das als umweltsensibles Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten ausgewiesen ist
GAB 1 Kontrolle von diffusen Quellen der Phosphatverschmutzung
GAB 2 Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen
GAB 3 Erhaltung von Wildvögeln
GAB 4 Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
GAB 5 Lebensmittelsicherheit
GAB 6 Verwendung bestimmter Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung und ß-Agonisten in der Tierproduktion
GAB 7 Markteinführung von Pflanzenschutzmitteln
GAB 8 Nachhaltiger Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln
GAB 9 Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern
GAB 10 Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen
GAB 11 Schutz von Tieren in der landwirtschaftlichen Produktion