Guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ) und Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB)

Einleitung

GLÖZ 1 - Erhaltung von Dauergrünland ausgehend von dem Verhältnis von Dauergrünland zur landwirtschaftlichen Fläche

GLÖZ 2: Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen

GLÖZ 3: Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern außer zum Zweck des Pflanzenschutzes

GLÖZ 4 - Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen

GLÖZ 5: Bodenbearbeitung, Verringerung des Risikos der Bodenschädigung und -erosion, auch unter Berücksichtigung der Hangneigung

GLÖZ 6: Mindestbodenbedeckung zur Vermeidung von nackten Böden in den empfindlichsten Zeiträumen

GLÖZ 7: Fruchtfolge auf Ackerland, ausgenommen Kulturen im Nassanbau

GLÖZ 8: Mindestanteil des für nichtproduktive Flächen und Landschaftselemente vorgesehenen Ackerlands sowie auf allen landwirtschaftlichen Flächen, keine Beseitigung von Landschaftselementen und Verbot des Schnitts von Hecken und Bäumen während der Brut- und Nistzeit von Vögeln

GLÖZ 9: Verbot der Umwandlung oder des Umpflügens von Dauergrünland, das als umweltsensibles Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten ausgewiesen ist

GAB 1 Kontrolle von diffusen Quellen der Phosphatverschmutzung

GAB 2 Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen

GAB 3 Erhaltung von Wildvögeln

GAB 4 Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

GAB 5 Lebensmittelsicherheit

GAB 6 Verwendung bestimmter Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung und ß-Agonisten in der Tierproduktion

GAB 7 Markteinführung von Pflanzenschutzmitteln

GAB 8 Nachhaltiger Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln

GAB 9 Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern

GAB 10 Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen

GAB 11 Schutz von Tieren in der landwirtschaftlichen Produktion