Niederlassung von jungen Landwirten
Métadonnées
- Dernière modification
- 25, septembre 2025 10:36
Vorsicht, dieses Vorgehen wird aktualisiert. Beziehen sie sich bitte auf die französische Fassung, die schon geupdatet wurde.
Die Beschreibung der unten angeführten Beihilfen und Beiträge dient lediglich zu Informationszwecken und hat keinerlei rechtliche Bedeutung.
Lediglich die im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Gesetzestexte gelten als offizielle und endgültige Version.
Diese Intervention zielt darauf ab, die Niederlassung von Junglandwirten zu unterstützen. Diese Niederlassung kann durch Übernahme oder Gründung eines Betriebs erfolgen.
Anders als im Programmplanungszeitraum 2014-2022 kann die Beihilfe auch Junglandwirten im Nebenerwerb gewährt werden, die sich verpflichten, nach Abschluss des Niederlassungsprozesses (d. h. nach maximal fünf Jahren) zum Haupterwerbslandwirt zu werden.
Für wen?
Ab dem Datum der Einreichung des Beihilfeantrags (einzureichen innerhalb von 36 Monaten nach der Niederlassung) muss der Beihilfeempfänger folgende Kriterien erfüllen:
- Erfüllen der Definition des Junglandwirts (d. h. am Tag der Antragstellung höchstens 40 Jahre und 364 Tage alt – siehe Steckbrief 101 „Definitionen“);
- Eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und die Bedingungen der Definition des „aktiven Landwirts“ erfüllen (siehe Steckbrief 101 „Definitionen“);
- Einen Betrieb übernehmen oder gründen, dessen Bruttostandardoutput zwischen 12.500 und 425.000 € pro im InVeKoS identifizierter natürlicher Person (Mitglied) betragen muss (oder im Falle einer Gründung veranschlagt sein muss). Der Landwirt kann wählen, ob der Bruttostandardoutput für das Jahr des Beihilfeantrags, für das Jahr der Niederlassung oder für das Jahr vor dem Jahr der Niederlassung berechnet wird;
- Im InVeKoS identifiziert sein und die Bedingungen einer Umweltgenehmigung erfüllen (Klasse 2 oder 3 – Klasse 1 nicht zulässig), und zwar ab dem Zeitpunkt des Beihilfeantrags und für mindestens drei Jahre nach Ende des Geschäftsplans;
- Der Anteil der Bodengebundenheit liegt für die gesamte Dauer des Geschäftsplans und mindestens drei Jahre nach Ende des Geschäftsplans bei 1 oder darunter;
- Innerhalb von 24 Monaten über eine ACISEE-Bescheinigung (Konformitätsbescheinigung für Einrichtungen zur Lagerung von Tierzuchtabwässern) verfügen und diese während der gesamten Dauer des Geschäftsplans und für mindestens drei Jahre nach Ende des Geschäftsplans beibehalten;
- Mithilfe eines Beraters einen auf 5 Jahre (oder 3 Jahre, wenn die Ziele des Geschäftsplans erreicht sind) ausgelegten Geschäftsplan mit dem unten beschriebenen Inhalt vorlegen und ab dem Datum der Niederlassung bis zum Abschluss des Geschäftsjahres, in dem der Geschäftsplan endet, eine Buchhaltung führen;
- bei der Sozialversicherungskasse mindestens als Nebenerwerbslandwirt registriert sein und sich verpflichten, am Ende des Geschäftsplans als Haupterwerbslandwirt niedergelassen zu sein und dies mindestens drei Jahre lang zu bleiben;
- Erstmalige Niederlassung als Haupt- oder Nebenerwerbslandwirt (entsprechend dem Datum der Erstanmeldung im InVeKoS und/oder in der ZDU);
- Führen einer Buchhaltung ab dem ersten Tag der Niederlassung;
- Zum Ende des Geschäftsplans Erreichen eines Einkommens in Höhe von 15.000 € pro Mitglied.
Wann?
- Ab dem 1. Januar 2023
Bedingungen?
Der Beihilfeempfänger muss die oben genannten Bedingungen erfüllen und einen Geschäftsplan vorlegen, welcher mindestens die folgenden Elemente enthält:
- Identifizierung und Situation des Antragstellers:
- Identifizierung
- Status
- Ausbildung
- Erfahrung
- Beschreibung des Betriebs:
- Produktionsfaktoren und Bruttostandardoutput
- Stärken und Schwächen
- Ziele des 5-Jahre-Plans
- Etappen des Plans (einschließlich Zeitplan) und ggf. Art und Weise der Umstellung vom Status des Nebenerwerbslandwirts zum Haupterwerbslandwirt sowie Überwachungsindikatoren
- Einplanen eines erwarteten Einkommens > 15.000 Euro (nach Wirtschaftlichkeitsberechnung) und dessen Erreichen zum Ende des Plans
- Etwaige zusätzliche Investition(en)
- Bedarf an Schulungen und Beratungsdienstleistungen
- Sonstige Elemente im Hinblick auf wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit
- Aktion(en) im Zusammenhang mit der „grünen Architektur“ (Klima/Umwelt/Biodiversität)
Der Geschäftsplan muss am Tag der Niederlassung beginnen und spätestens innerhalb von 36 Monaten nach der Niederlassung eingesandt werden.
Während der gesamten Umsetzung seines Geschäftsplans ist der Beihilfeempfänger – eventuell mithilfe eines Beraters – dazu angehalten, eine Selbstkontrolle durchzuführen, das heißt, jährlich die Indikatoren für die im Plan vorgesehenen Ergebnisse zu erheben und seine Beobachtungen einzutragen.
Die Verwaltung bewertet zum Ende des Geschäftsplans die Qualität und die Ergebnisse dieser Selbstkontrolle. Der Inhalt dieses Geschäftsplans gilt als Richtwert, der den Beihilfeempfänger im Rahmen seines Niederlassungsprojekts anleiten und ihm dabei helfen soll, gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen anzuwenden, um die Wirtschaftlichkeitsgrenze von 15.000 € (entsprechend der Berechnung des Einkommens pro Mitglied) zu erreichen.
Neben dieser Nachverfolgung muss der Beihilfeempfänger der Verwaltung einen Abschlussbericht über die Umsetzung des Geschäftsplans vorlegen. Andernfalls kann die Verwaltung die Zahlung der letzten Beihilfetranche aussetzen und/oder die bereits erhaltene Beihilfe ganz oder teilweise zurückfordern. Bei Nichterreichen der finalen Wirtschaftlichkeitsgrenze von 15.000 € setzt die Verwaltung die Zahlung der letzten Beihilfetranche aus und fordert die gesamte bereits erhaltene Beihilfe zurück.
Welche Beihilfen?
Die gewährte Beihilfe in Form eines Kapitalzuschusses ist ein Pauschalbetrag in Höhe von 70.000 €.
Sie wird in zwei Tranchen (75 % und 25 %) ausgezahlt; die letzte Tranche (25 %) wird erst ausgezahlt, wenn überprüft wurde, ob die festgelegten Ziele und die Wirtschaftlichkeitsgrenze erreicht wurden.
Zusätzlich zum Geschäftsplan kann der Antragsteller einen oder mehrere Anträge auf Investitionsbeihilfen stellen.
Auswahlkriterien
Die Auswahlkriterien umfassen:
- Die Erfahrung des Antragstellers;
- Die Anzahl der Praktikumstage;
- Niederlassung im Bereich Gartenbau;
- Standort in einem Gebiet mit naturbedingten oder spezifischen Benachteiligungen;
- Engagement im Bereich Ökolandbau;
- Engagement in einem Sektor mit differenzierter Qualität.
Wie stellt man einen Antrag?
Die Antragstellung erfolgt über die Anwendung AII-on-Web, welche über den Online-Schalter verfügbar ist.
Die Dossiers unterliegen einem Auswahlverfahren in vierteljährlichen Blöcken.
Das Auswahlverfahren gestaltet sich wie folgt:
- Zu jedem Quartalsende werden alle eingereichten Anträge einer Überprüfung hinsichtlich der verschiedenen Auswahlkriterien unterzogen und zwar während des darauf folgenden Quartals;
- Von den Anträgen, die die festgelegte Mindestpunktzahl erreicht haben, werden unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel für das jeweilige Quartal jene Anträge berücksichtigt, die die besten Bewertungen erhalten haben.
Während des Quartals, in dem die Bewertung der Anträge stattfindet, können weiterhin neue Anträge eingereicht werden, jedoch werden diese erst am Ende des folgenden Quartals bewertet.
Bei Fragen
Bei allgemeinen Fragen können Sie dieses Kontaktformular nutzen.
Bei technischen Fragen oder Fragen zu Ihrer Akte können Sie sich an questions.structures.agricoles.opw@spw.wallonie.be wenden.