Niederlassung von jungen Landwirten

Vorsicht, dieses Vorgehen wird aktualisiert. Beziehen sie sich bitte auf die französische Fassung, die schon geupdatet wurde.

Die Beschreibung der unten angeführten Beihilfen und Beiträge dient lediglich zu Informationszwecken und hat keinerlei rechtliche Bedeutung.

Lediglich die im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Gesetzestexte gelten als offizielle und endgültige Version.

 

 

Diese Intervention zielt darauf ab, die Niederlassung von Junglandwirten zu unterstützen. Diese Niederlassung kann durch Übernahme oder Gründung eines Betriebs erfolgen.

Anders als im Programmplanungszeitraum 2014-2022 kann die Beihilfe auch Junglandwirten im Nebenerwerb gewährt werden, die sich verpflichten, nach Abschluss des Niederlassungsprozesses (d. h. nach maximal fünf Jahren) zum Haupterwerbslandwirt zu werden.

Für wen?

Ab dem Datum der Einreichung des Beihilfeantrags (einzureichen innerhalb von 36 Monaten nach der Niederlassung) muss der Beihilfeempfänger folgende Kriterien erfüllen:

 

Wann?

Bedingungen?

Der Beihilfeempfänger muss die oben genannten Bedingungen erfüllen und einen Geschäftsplan vorlegen, welcher mindestens die folgenden Elemente enthält:

 

 

Der Geschäftsplan muss am Tag der Niederlassung beginnen und spätestens innerhalb von 36 Monaten nach der Niederlassung eingesandt werden.

Während der gesamten Umsetzung seines Geschäftsplans ist der Beihilfeempfänger – eventuell mithilfe eines Beraters – dazu angehalten, eine Selbstkontrolle durchzuführen, das heißt, jährlich die Indikatoren für die im Plan vorgesehenen Ergebnisse zu erheben und seine Beobachtungen einzutragen.

Die Verwaltung bewertet zum Ende des Geschäftsplans die Qualität und die Ergebnisse dieser Selbstkontrolle. Der Inhalt dieses Geschäftsplans gilt als Richtwert, der den Beihilfeempfänger im Rahmen seines Niederlassungsprojekts anleiten und ihm dabei helfen soll, gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen anzuwenden, um die Wirtschaftlichkeitsgrenze von 15.000 € (entsprechend der Berechnung des Einkommens pro Mitglied) zu erreichen.

 

Neben dieser Nachverfolgung muss der Beihilfeempfänger der Verwaltung einen Abschlussbericht über die Umsetzung des Geschäftsplans vorlegen. Andernfalls kann die Verwaltung die Zahlung der letzten Beihilfetranche aussetzen und/oder die bereits erhaltene Beihilfe ganz oder teilweise zurückfordern. Bei Nichterreichen der finalen Wirtschaftlichkeitsgrenze von 15.000 € setzt die Verwaltung die Zahlung der letzten Beihilfetranche aus und fordert die gesamte bereits erhaltene Beihilfe zurück.

 

Welche Beihilfen?

Die gewährte Beihilfe in Form eines Kapitalzuschusses ist ein Pauschalbetrag in Höhe von 70.000 €.

Sie wird in zwei Tranchen (75 % und 25 %) ausgezahlt; die letzte Tranche (25 %) wird erst ausgezahlt, wenn überprüft wurde, ob die festgelegten Ziele und die Wirtschaftlichkeitsgrenze erreicht wurden.

Zusätzlich zum Geschäftsplan kann der Antragsteller einen oder mehrere Anträge auf Investitionsbeihilfen stellen.

Auswahlkriterien

Die Auswahlkriterien umfassen:

Wie stellt man einen Antrag?

Die Antragstellung erfolgt über die Anwendung AII-on-Web, welche über den Online-Schalter verfügbar ist.

Die Dossiers unterliegen einem Auswahlverfahren in vierteljährlichen Blöcken.

Das Auswahlverfahren gestaltet sich wie folgt:

Während des Quartals, in dem die Bewertung der Anträge stattfindet, können weiterhin neue Anträge eingereicht werden, jedoch werden diese erst am Ende des folgenden Quartals bewertet.

 

Bei Fragen

Bei allgemeinen Fragen können Sie dieses Kontaktformular nutzen.

Bei technischen Fragen oder Fragen zu Ihrer Akte können Sie sich an questions.structures.agricoles.opw@spw.wallonie.be wenden.