Investitionen in Gesundheitsinfrastruktur in ländlichen Gebieten

Vorsicht, dieses Vorgehen wird aktualisiert. Beziehen sie sich bitte auf die französische Fassung, die schon geupdatet wurde.

Die Beschreibung der unten angeführten Beihilfen und Beiträge dient lediglich zu Informationszwecken und hat keinerlei rechtliche Bedeutung.

Lediglich die im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Gesetzestexte gelten als offizielle und endgültige Version.

Investitionen:

356 – Investitionen in Gesundheitsinfrastruktur in ländlichen Gebieten

Der Beitrag zielt darauf ab, Maßnahmen zu unterstützen, die es ermöglichen, Ärzte in weniger bewohnte Zonen zu bekommen. Dies erfolgt über finanzielle Anreize für soziale und gesundheitliche Strukturen wie etwa Vereinigungen für integrierte Gesundheit (Associations de Santé Intégrée, ASI). Die Aufrechterhaltung oder der Aufbau von grundlegenden Diensten in ländlichen Zonen – insbesondere im Sozial- und Gesundheitsbereich – stößt auf zwei große Schwierigkeiten. Auf der einen Seite stehen die Kosten für die Aufrechterhaltung eines Dienstes in dünn besiedelten Zonen, wo dieser von einer naturgemäß begrenzten Anzahl von Personen in Anspruch genommen wird. Die andere Schwierigkeit ist die Präsenz nur weniger Mitarbeiter, die dabei ihre Vielseitigkeit unter Beweis stellen müssen.

Die Unterstützung zielt auf Investitionen [Gebäude und/oder Ausrüstung (einschließlich medizinischer Ausrüstung, für die es keinen Beitrag des INAMI gibt)] ab, die die Entwicklung von ASI in ländlichen Gebieten zum Ziel haben.

Die Notwendigkeit der Einrichtung dieser Strukturen beruht auf einem Bedarf, welcher im Rahmen eines Plans (PCDR, PST etc.) wie unten definiert oder auch in einem Plan für Sozialen Zusammenhalt (Plan de Cohésion Sociale, PCS) festgestellt wurde. Dieser Plan basiert auf einem synthetischen Indikator für den Zugang zu Grundrechten (ISADF) und einer Diagnose zum sozialen Zusammenhalt und ermöglicht es, die Situation der Gemeinde bezüglich der Grundrechte wie etwa bezüglich des Rechts auf Schutz der Gesundheit und soziale und medizinische Hilfe zu bewerten.

Für wen?

Für Vereinigungen für integrierte Gesundheit, die von der Wallonischen Regierung oder von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zugelassen wurden.

Für eine EFRE-Kofinanzierung werden lediglich Projekte ausgewählt, die:

Wann?

Bedingungen?

Zulässig sind Investitionen, die vom Beihilfeempfänger getätigt werden und sich auf die folgenden Kategorien beziehen:

Welche Beihilfen?

Der öffentliche Beitrag liegt bei 100 % der dem Beihilfeempfänger tatsächlich entstandenen Kosten.

Zulässig sind Investitionskosten für Infrastruktur (Erwerb-Renovierung, Renovierung, Ausbau) und Ausrüstung, die es den Betreibern ermöglichen, ihre Aufgaben als Grundversorger zu erfüllen und die Zugänglichkeit für Personen mit eingeschränkter Mobilität zu erleichtern, sowie auch für neue Ausrüstung (Multimedia- und IT-Geräte, Sicherheitsanlagen, Telefonie, Möbel, Inneneinrichtung etc.).

Gebrauchte Geräte sind nicht zulässig, es sei denn, der Beihilfeempfänger bringt den Nachweis, dass diese nicht zuvor bereits Gegenstand einer Subventionierung waren.

Die entstandenen Kosten werden auf Grundlage quittierter Rechnungen erstattet (die Beträge müssen den Kosten des Marktes entsprechen).

Die allgemeinen Kosten im Zusammenhang mit Investitionen (Honorare für Planungsbüros) sind zulässig und bei 12 % der zulässigen Investitionskosten gedeckelt.

Auswahlkriterien

Die Auswahlkriterien umfassen:

Das Auswahlverfahren gestaltet sich wie folgt:

Die Projekte werden bis zur Höhe des verfügbaren Budgets bewilligt.

Wie reicht man den Antrag ein?

Die Einbringung von Beihilfeanträgen erfolgt elektronisch gemäß den Modalitäten, die beim Projektaufruf mitgeteilt wurden.

Für sämtliche Informationen

Bei allgemeinen Fragen können Sie sich über dieses Kontaktformular  und/oder an programme.feader.arne@spw.wallonie.be

Bei jeglichen technischen Fragen oder Fragen bezüglich Ihres Dossiers können Sie Kontakt aufnehmen

mit: 

Agence wallonne pour une Vie de Qualité (AVIQ)

Département Bien-être et Santé

Direction Soins Ambulatoires et Première ligne

Frau Gretel Dumont

asi@aviq.be