Ruralité
Notifizierung an die Beobachtungsstelle für landwirtschaftliche Böden
Notifizierung eines Landpachtvertrags und einer Bestandsaufnahme an die Beobachtungsstelle für landwirtschaftliche Böden
Seit dem 1. Januar 2020 muss die Beobachtungsstelle für landwirtschaftliche Böden über in allen neuen Verträgen enthaltenen obligatorischen Daten, jegliche neue Änderung des Vertrages und jegliche neue ausdrückliche Verlängerung notifiziert werden.
Gemäß Artikel D. 54 des Wallonisches Gesetzbuches über die Landwirtschaft muss die Beobachtungsstelle für landwirtschaftliche Böden umgehend über den Landpachtvertrag und die Bestandsaufnahme notifiziert werden.
Die unten aufgeführte Tabelle enthält Angaben zu den Notifizierungsmodalitäten je nach Ratifizierung des Vertrags.
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| Notifizierung | |
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| Bestandsaufnahme | |
| Vertrag | Erfolgt bei der Vertragsunterzeichnung | Noch nicht erfolgt bei der Vertragsunterzeichnung |
Vertrag vor dem Notar | Der Notar | Der Notar (wenn er in Kenntnis gesetzt wurde) | Die betreibendere Partei |
Privatschriftlicher Vertrag | Der Verpächter | Die betreibendere Partei |
Vertrag vor dem Notar (oder notarieller Vertrag)
Wenn ein Vertrag vor dem Notar abgeschlossen wird, so liegt es in der Verantwortung des Notars, die Beobachtungsstelle für landwirtschaftliche Böden zu notifizieren, und zwar über die Plattform der Notare.
Wenn beim Vertragsabschluss die Bestandsaufnahme bereits erfolgt ist und der Notar darüber in Kenntnis gesetzt wurde, notifiziert er die Bestandsaufnahme zum selben Zeitpunkt wie den Vertrag.
Wenn der Notar jedoch beim Vertragsabschluss nicht über die Bestandsaufnahme in Kenntnis gesetzt wurde oder wenn die Bestandsaufnahme zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, liegt die Notifizierung der Bestandsaufnahme in der Verantwortung einer der Parteien (des Verpächters oder des Pächters). Zu diesem Zweck muss die Bestandsaufnahme an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: observatoirefoncier.ruralite@spw.wallonie.be.
Ein privatschriftlicher Vertrag
Wenn der Vertrag privatschriftlich abgeschlossen wird, so ist der Verpächter für die Notifizierung verantwortlich, und zwar über sein Konto auf Wallonie.be.
Die Bestandsaufnahme muss von der betreibenderen Partei (Verpächter oder Pächter) notifiziert werden. Diese Notifizierung hat folgendermaßen zu erfolgen:
- entweder wird die Bestandsaufnahme der Notifizierung des Vertrags beigefügt, insofern beide zum selben Zeitpunkt notifiziert werden, und zwar über das persönliche Konto auf Wallonie.be
- oder die Bestandsaufnahme wird an folgende E-Mail-Adresse geschickt: observatoirefoncier.ruralite@spw.wallonie.be.
Mangels einer Notifizierung oder im Falle einer unvollständigen Notifizierung kann eine Strafe von 1 bis 1 000 € auferlegt werden.
Sollten Sie technische Schwierigkeiten (z.B.: Fehlermeldung) in Verbindung mit der E-Notifizierung der privatschriftlichen Landpachtverträge haben, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: aideenligne@wallonie.be.
Sollten Sie trotzdem keine Möglichkeit haben, die Notifizierung selber zu tätigen, kann die Verwaltung dies übernehmen.
Dafür müssen Sie den Vertrag und dessen Bestandsaufnahme verschicken:
- entweder per E-Mail an folgende Adresse: observatoirefoncier.ruralite@spw.wallonie.be
- oder per Post an folgende Adresse:
ÖDW LNU - Direktion der ländlichen Bodenumgestaltung
Avenue Prince de Liège 7
5100 Jambes
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