Allgemeines

Was ist ein Landpachtvertrag?

Ein Landpachtvertrag ist ein Mietvertrag für eine oder mehrere Immobilie(n), die die Parteien hauptsächlich für den landwirtschaftlichen Betrieb nutzen (mit Ausnahme der Forstwirtschaft).

In der Wallonischen Region werden knapp 63 % der 740 000 Hektar der nutzbaren, landwirtschaftlichen Fläche zu lukrativen Zwecken bewirtschaftet.  Der Landpachtvertrag ist also Hauptgegenstand der Vertragsverhältnisse zwischen Grundeigentümern (Verpächtern) und bewirtschaftenden Landwirten (Pächtern). Mehrere Tausend bewirtschaftende Landwirte und private sowie öffentliche Eigentümer sind somit unmittelbar von der Rechtsvorschrift über den Landpachtvertrag betroffen.

 

Reform der Rechtsvorschriften über den Landpachtvertrag

Die die Landpachtverträge regelnden Rechtsvorschriften werden im dritten Abschnitt des Buches III, Titel VIII, Kapitel II des Zivilgesetzbuches unter der Überschrift „Besondere Regeln über die Landpachtverträge“ zusammengetragen.

Die Rechtsvorschrift vom 4. November 1969 koordiniert alle Sonderbestimmungen über den Landpachtvertrag.

Seit mehreren Jahren war das Gesetz vom 4. November 1969, auch „Gesetz über den Landpachtvertrag“ genannt, Gegenstand von Kritik seitens der Eigentümer und der Bewirtschafter. Da sich die Lage vor Ort entwickelt hatte, bestand Aktualisierungsbedarf.

Als im Januar 2015 die Kompetenz „Landpachtvertrag“ an die Regionen übertragen wurde hat der wallonische Minister für die Landwirtschaft sich als Ziel gesteckt, diese Rechtsvorschrift zu modernisieren. Auf Initiative des Ministers wurde eine sich aus Vertretern des landwirtschaftlichen Sektors, privaten und öffentlichen Eigentümern sowie aus Umweltverbänden zusammensetzende Diskussionsgruppe gegründet, um gemeinsam die Gesetze in Verbindung mit dem Landpachtvertrag bedeutend zu reformieren.

Aus dieser Zusammenarbeit sind zwei Dekrete des 2. Mai 2019 hervorgegangen:

  • Das Steuerdekret, das ein System zur Ermäßigung der Erbschafts- und Schenkungssteuer vorsieht, um den Abschluss von langfristigen Landpachtverträgen und Karrieremietverträgen zu fördern.

Die Reform ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten, mit Ausnahme der Ermäßigung der Erbschafts- und Schenkungssteuer, die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.

Dies setzt voraus, dass die Beobachtungsstelle für landwirtschaftliche Böden über alle schriftlichen Landpachtverträge durch eine Notifizierung in Kenntnis gesetzt wird.  Diese Notifizierung erfolgt per E-Mail und ist kostenlos. Sie erfolgt über Ihr Konto auf Wallonie.be.

 

Reform über den Landpachtvertrag : Gesetzestexte

 

Für weitere Auskünfte

bailaferme@spw.wallonie.be

 

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