Erweiterte Konditionalität (Neuheiten 2026)

Einleitung

GLÖZ 1 - Erhaltung von Dauergrünland auf der Grundlage des Verhältnisses von Dauergrünland zur landwirtschaftlichen Fläche

GLÖZ 2: Schutz von Feuchtgebieten und Mooren

GLÖZ 3: Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern, außer aus Pflanzenschutzgründen

GLÖZ 4 - Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen

GLÖZ 5: Geeignete Bodenbearbeitung zur Verringerung der Bodenschädigung und -erosion unter Berücksichtigung der Hangneigung (Neu Für 2026)

GLÖZ 6: Mindestbodenbedeckung, um vegetationslose Böden in den sensibelsten Zeiten zu vermeiden (Neu Für 2026)

GLÖZ 7: Fruchtfolge und Anbaudiversifizierung auf Ackerland (Neu Für 2026)

GLÖZ 8: Erhaltung topografischer Besonderheiten und Verbot des Beschneidens von Hecken und Bäumen während der Nist- und Brutzeit von Vögeln

GLÖZ 9: Verbot der Umwandlung oder des Umpflügens von Dauergrünland, das als umweltsensibles Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten ausgewiesen ist

GAB 1 Rahmen für eine gemeinschaftliche Wasserpolitik (Neu Für 2026)

GAB 2 Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen

GAB 3 Erhaltung von Wildvögeln

GAB 4 Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

GAB 5 Lebensmittelsicherheit

GAB 6 Verwendung bestimmter Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung und ß-Agonisten in der Tierproduktion

GAB 7 Markteinführung von Pflanzenschutzmitteln

GAB 8 Nachhaltige Verwendung von Pestiziden (Neu Für 2026)

GAB 9 Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern

GAB 10 Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen

GAB 11 Schutz von Tieren in der landwirtschaftlichen Produktion