Minimale und maximale Rentabilitätsflächen

Die Reform des Landpachtvertrags war die Gelegenheit, um Rentabilitätsflächen wieder einzuführen.

Maximale Flächen gab es bereits. Diese wurden aber seit Jahren nicht mehr berechnet. Minimale Flächen sind hingegen eine Neuheit.

Diese Rentabilitätsflächen haben zwei Nutzen:

1. Wenn der Pächter eines Landpachtvertrages hauptberuflich eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt, können die Rentabilitätsflächen in zwei Situationen eine Einschränkung für Kündigungen für den Eigenbetrieb darstellen:

  • Wenn die Kündigung zur Folge hat, dass die Fläche des landwirtschaftlichen Betriebs des kündigenden Eigentümers über die maximale Rentabilitätsfläche hinaus vergrößert wird,
  • Wenn die Kündigung zur Folge hat, dass die Fläche des landwirtschaftlichen Betriebs des gekündigten Pächters unter die minimale Rentabilitätsfläche fällt,

2. Bei einem Verfahren zur Verpachtung eines Gutes, das einem öffentlichen Eigentümer gehört, stellen die Rentabilitätsflächen Ausschluss- und Zuteilungskriterien für das Gut dar:

  • Der Bewerber wird ausgeschlossen, wenn die landwirtschaftliche Nutzfläche seines Betriebs die maximale Rentabilitätsfläche überschreitet,
  • Der Bewerber erhält zusätzliche Punkte, wenn die landwirtschaftliche Nutzfläche seines Betriebs unterhalb der minimalen Rentabilitätsfläche liegt.

Der Erlass der Wallonischen Regierung vom  20. Juni 2019 über die Modalitäten zur Festlegung der minimalen und maximalen Rentabilitätsflächen sieht die Berechnungsmethode dieser Flächen vor.

Die vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024 anwendbaren Werte wurden berechnet und in den Ministerialerlass vom 5. Dezember 2019 aufgenommen.