Sich als Landwirt registrieren und seinen Betrieb anmelden“: Behördengänge und Registrierung

Ziel: Erledigung der Formalitäten, um von den Behörden als Landwirt anerkannt zu werden und Zugang zu Fördermitteln zu erhalten

Der Start als Selbstständiger:

Sobald Ihr Projekt ausgereift ist, erstellen Sie einen Businessplan und leiten Sie die allgemeinen unternehmerischen Schritte ein, wie jeder Unternehmensgründer. Dazu gehören insbesondere die Eintragung in die Zentrale Datenbank der Unternehmen (über einen zugelassenen Unternehmensschalter), die Anmeldung bei einer Sozialversicherungskasse, die Wahl einer Mehrwertsteuerregelung, der Abschluss der erforderlichen Versicherungen usw. Diese Schritte gelten für alle Selbstständigen und sind unerlässlich, um Ihre Tätigkeit zu formalisieren. Das Portal des FÖD Wirtschaft bietet nützliche Informationen für diese Phase.

 

Achten Sie darauf, dass das Datum der Übernahme oder der Niederlassung bei allen Formalitäten im Zusammenhang mit einem Antrag auf Niederlassungsbeihilfe übereinstimmt.

  • Eintragung bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU)
  • Eintragung bei der Sozialversicherungskasse (ZDSS)
  • Registrierung als Landwirt im InVeKoS
  • In der Vereinbarung angegebenes Datum des tatsächlichen Betriebsbeginns

Weitere Informationen

Beantragung der Partnernummer (P-Nr.)

Um eine Partnernummer zu erhalten, muss sich der Landwirt bei der für ihn zuständigen Außendirektion der Zahlstelle der Wallonie registrieren lassen. Durch diesen Schritt wird die landwirtschaftliche Tätigkeit offiziell im InVeKoS registriert. Nach erfolgter Identifizierung wird eine eindeutige Partnernummer vergeben, die während der gesamten Dauer der landwirtschaftlichen Tätigkeit gültig bleibt. Sie ist für alle landwirtschaftlichen Verwaltungsvorgänge unerlässlich, auch wenn kein Antrag auf Beihilfen im Rahmen der GAP (Gemeinsame Agrarpolitik) gestellt wird.

Sich als Landwirt registrieren und seinen Betrieb anmelden

Sobald Sie Ihre Tätigkeit aufgenommen haben, können Sie eine Partnernummer (früher Erzeugernummer oder P-Nummer für Landwirte) beantragen und Ihren Betrieb bei der für Sie zuständigen Außendirektion der Zahlstelle der Wallonie registrieren lassen.

Anmerkung: landwirtschaftlicher Betrieb: „die Gesamtheit der Produktionseinheiten, die sich im geografischen Gebiet der Europäischen Union befinden und von ein und demselben Landwirt autonom bewirtschaftet werden, sofern sich zumindest ein Teil der Einheiten in der Wallonischen Region befindet“.

Sie können dann die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik vorgesehenen europäischen und regionalen Beihilfen beantragen, sofern Sie die vorgesehenen gesetzlichen Verpflichtungen einhalten (insbesondere im Umweltbereich: Konditionalität, Lastenheft der AUKM, diverse Zertifizierungen, Pflanzenschutzmittellizenz usw. ).

Hinweis: Die Vergabe einer Partnernummer unterliegt der Einhaltung einer Reihe von Vergaberegeln, darunter diejenigen, die sich auf die autonome Bewirtschaftung beziehen. Sie stellt als solche keine offizielle Anerkennung eines beruflichen Status als Landwirt dar. Sie gewährt keine automatischen Rechte im Bereich Städtebau, insbesondere hinsichtlich der Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen.

Um das Verständnis der mit der landwirtschaftlichen Registrierung verbundenen Verpflichtungen zu erleichtern,  zeigt eine Infografik übersichtlich die zu erledigenden Schritte, die betroffenen Zielgruppen sowie die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen auf.

 

Zusätzliche Informationen

Die Registrierung der landwirtschaftlichen Betriebe und Landwirte wird vom ÖDW LNU verwaltet.

Der Landwirt ist die Einheit (natürliche oder juristische Person), die angibt, eine Tätigkeit innerhalb eines landwirtschaftlichen Betriebs auszuüben, d. h. einer Gesamtheit von Produktionseinheiten (PE), die sich auf belgischem Gebiet befinden.

Die Produktionseinheiten dürfen jeweils nur von einem einzigen Landwirt (eindeutige P-Nummer) verwaltet werden. Sie können mehrere Tierbestände beherbergen, sofern diese zum selben Betrieb bei der AFSCA gehören (gleiche ersten acht Ziffern).

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Verfahren

Der Antragsteller:

  1. reicht einen Antrag bei der Zahlstelle ein (P-Nummer Landwirt und übernommene oder zu gründende Produktionseinheiten);
  2. legt die von der Zahlstelle geforderten Identifikationsdaten, persönlichen Angaben und Informationen zu seiner Produktion vor.

Bedingungen

Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen:

  1. der Antragsteller ist autonomer Verwalter seiner Produktionsmittel (Flächen, Viehbestand);
  2. die Tiere des Partners entsprechen den Kennzeichnungsvorschriften;
  3. der Antragsteller nutzt seine Produktionsmittel ausschließlich für landwirtschaftliche Tätigkeiten (Begriff definiert im Landwirtschaftsgesetzbuch, D3.1°: Tätigkeiten, „die direkt oder indirekt auf die Erzeugung von Pflanzen oder Tieren oder pflanzlichen oder

tierischen Erzeugnissen abzielen oder direkt oder indirekt auf deren Verarbeitung, einschließlich Viehzucht, Gartenbau, Aquakultur und Imkerei, oder auf die Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“).

Die „Mitinhaberschaft“

Antragstellern oder Inhabern einer Partnernummer, die natürliche Personen oder Gesellschaften bzw. Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit (Zusammenschlüsse) sind, wird die Mitinhaberschaft des oder der mithelfenden Ehepartner der Inhaber (Gründer, Gesellschafter oder Mitglieder) angeboten.

Der Selbstständige oder Gesellschafter und der mithelfende Ehepartner, die sich für die Mitinhaberschaft entscheiden, werden von der Zahlstelle der Wallonie als ungeteilte Gesellschafter für die von ihnen gemeldete landwirtschaftliche Tätigkeit sowie für die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten betrachtet.

 Bedingungen für die Mitinhaberschaft:

  • die beiden Personen sind Lebenspartner, verheiratet oder gesetzlich zusammenwohnende Lebenspartner
  • die Person, die Mitinhaber werden möchte, ist nicht Inhaberin einer anderen Partnernummer
  • die Person, die Mitinhaber werden möchte, hat den Status eines „mithelfenden Ehepartners“; daher muss eine Bescheinigung der Sozialversicherungskasse beigefügt werden.
  • Die Unterschriften des Mitinhabers und des Selbstständigen sind erforderlich.

Zu beachtende Punkte:

Sie beantragen die Registrierung als Landwirt (P-Nr.) oder sind bereits als solcher registriert. In dieser Eigenschaft verpflichten Sie sich:

 

  • Ihrer Außendirektionjeglichen Fehler oder jegliche Änderung Ihrer Identifikationsdaten, der persönlichen Daten der Inhaber sowie der Daten über Ihre Produktionseinheiten (einschließlich Herden) mitzuteilen
  • uns die Einstellung Ihrer Tätigkeit zu melden
  • eine einzige jährliche Erklärung einzureichen, in der alle Ihre Parzellen aufgeführt sind.

Je nach den verschiedenen Beihilferegelungen und den betreffenden Produktionsbereichen verpflichten Sie sich außerdem dazu:

  • die im Rahmen der Konditionalität vorgesehenen Kontrollen zu akzeptieren
  • die im Rahmen der verschiedenen Beihilferegelungen vorgesehenen Kontrollen zu akzeptieren
  • die Vorschriften zur Tierkennzeichnung jederzeit einzuhalten
  • der Abteilung für ländliche Entwicklung das Formular „Antrag auf Bescheinigung der Konformität für Einrichtungen zur Lagerung von Tierzuchtabwässern“ bei der Gründung, Änderung (Hinzufügung/Entfernung einer Herde) oder Übernahme einer Produktionseinheit zu übermitteln oder wenn der Tierbestand im Laufe des Jahres erheblich (um 15 %) erhöht wurde.

Wenn Sie einen kompletten Betrieb, eine Produktionseinheit, Tiere oder Parzellen übernehmen, die zuvor von einem anderen Landwirt (unter einer anderen P-Nummer registrierte Einheit) bewirtschaftet wurden, haben Sie an Folgendes gedacht:

  • an die Übertragung der Ihnen zustehenden Basisprämienansprüche (ABP) in der Wallonie (PAC-on-Web, Modul eDPB) und in Flandern
  • an die Übertragung der Agrarumweltmaßnahmen (AUKM) in der Wallonie (PAC-on-Web, Modul eDS) und in Flandern
  • an die Übertragung der ADISA-Verpflichtungen (Investitionen, Niederlassung) (PAC-on-Web, Modul ADISA)
  • an die Übertragung der Referenzen für die gekoppelte Beihilfe? Für diese Übertragung ist lediglich eine Überprüfung durch Ihre Außendirektion erforderlich.
  • die Vlaamse Landmaatschappij (VLM) über die Übernahme zu informieren, falls Ihre Tätigkeiten in Flandern Gegenstand einer Vereinbarung sind.

Gesetzliche Grundlagen

Allgemeines:

Mitinhaberschaft:

 

 Weitere Informationen

Einhaltung der spezifischen landwirtschaftlichen Verpflichtungen für die Tierhaltung und die Verarbeitung

Je nach Art des Projekts kommen bestimmte, für den Agrarsektor spezifische Formalitäten hinzu. Zum Beispiel: Sich bei der AFSCA registrieren lassen, wenn Sie Lebensmittel verkaufen und verarbeiten; sich an die ARSIA wenden, um eine Herdennummer zu erhalten, wenn Sie Tiere halten.

 Weitere Informationen zu den erforderlichen Schritten finden Sie unter

 

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@ Collège des producteurs, en partenariat avec Elevéo