Einleitung
Die Beschreibung der Vorschriften im Zusammenhang mit der sozialen Konditionalität wird nur zu Informationszwecken veröffentlicht und hat keine rechtliche Bedeutung.
Nur die im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Gesetzestexte gelten als offizielle und endgültige Version.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in der Wallonie wie auch im Rest der Europäischen Union die soziale Konditionalität.
Die soziale Konditionalität betrifft die Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf Gesundheitsschutz, Sicherheit und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer und gleichgestellten Personen, die von den Empfängern von Beihilfen aus der ersten und zweiten Säule der GAP im Rahmen dieser Beihilfen beschäftigt werden.
Bei Nichteinhaltung der Vorschriften zur sozialen Konditionalität durch die Begünstigten der Beihilfen wird der Betrag dieser Beihilfen gekürzt.
Weitere Informationen: soziale Konditionalität Detaillierte Übersicht