Ökoregelung Ökologisches landwirtschaftliches Netzwerk (Neu Für 2026)

Vorsicht, dieses Verfahren ist möglicherweise nicht auf dem neuesten Stand. Beziehen sie sich bitte auf die französische Fassung, die stets aktuell ist.

Die Beschreibung der unten angeführten Beihilfen und Beiträge dient lediglich zu Informationszwecken und hat keinerlei rechtliche Bedeutung. Die unten in orange gekennzeichneten Änderungen gelten ab dem Wirtschaftsjahr 2026.

Lediglich die im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Gesetzestexte gelten als offizielle und endgültige Version.


 

Die Öko-Regelung „Ökologisches landwirtschaftliches Netzwerk“ dient der Einrichtung von Zonen innerhalb der landwirtschaftlichen Matrix, die der Biodiversität gewidmet sind. Diese Zonen ergänzen die Zonen, die über die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und die Natura-2000-Wiesen mit starken Einschränkungen (Bewirtschaftungseinheiten 2, 3, 4 und temporäre Bewirtschaftungseinheiten 1 und 2) eingerichtet wurden. Weitere Informationen zu diesen beiden Maßnahmen finden Sie in den jeweiligen Beschreibungen.

Für wen?

  1. ist ein aktiver Landwirt,
  2. ist im Rahmen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) bei der Verwaltung erfasst,
  3. besitzt eine Produktionseinheit, die sich auf belgischem Hoheitsgebiet befindet,
  4. hat Zugang zur Basisprämienregelung.

Wo?

Wann? Dauer?

Was tun?

Welche Beihilfen?

In der folgenden Tabelle sind die Mindest-, Plan- und Höchstbeträge für die Wirtschaftsjahre 2026 und 2027 aufgeführt:

Minimaler Einheitsbetrag

Geplanter Einheitsbetrag

Maximaler Einheitsbetrag

350 €

450 €

600 €

Für die Wirtschaftsjahre 2023 und 2024 lag der endgültige Einheitsbetrag beispielsweise bei 410 €/UH. Der Gesamtbetrag der Beihilfe wird nach folgender Formel berechnet:

Zu zahlender Betrag = endgültiger Einheitsbetrag * UH gesamt

 

ELEMENT

KOEFFIZIENT PRÄMIE ÖR

PRÄMIE PRO EINHEIT OHNE AUFSCHLAG

ÖHS-BONUS

ERHÖHTE PRÄMIE

BÄUME (ALLEINSTEHEND, NAHESTEHEND)

0,003

1,35 €

1,5

2,03 €

HECKEN und BAUMREIHEN

0,001

 0,45 €

1,5

0,68 €

STRÄUCHER und BÜSCHE

0,001

0,45 €

1,5

0,68 €

HAINE

1,5

 675,00 €

1,5

1 012,50 €

TÜMPEL

0,6

270,00 €

1,5

405,00 €

FÜR HONIGPFLANZEN GENUTZTE BRACHEN

2

900,00 €

1,5

1 350,00 €

FELDRÄNDER

1,5

 675,00 €

1

675,00 €

KLASSISCHE BRACHFLÄCHEN

1

 450,00 €

1

450,00 €

GETREIDE AUF DEM HALM

3

1 350,00 €

1

1 350,00 €

NATURA 2000 BE05

0,4

 180,00 €

1

180,00 €

 

Was enthält das Lastenheft?

Das Lastenheft für jede Maßnahme lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Bäume (alleinstehend, nahestehend, einschließlich hochstämmiger Obstbäume), Sträucher, Büsche

Hecken und Baumreihen

Haine

Tümpel

 Feldränder:

Brachen / für Honigpflanzen genutzte Brachen

Stehengelassenes Getreide (ÖR)

* Bewaldete Flächen weisen folgende Merkmale auf:

Natura-2000-Wiesen

Grünlandflächen, die in Natura 2000 als „Verbindungswiesen“ BE05 ausgewiesen sind, können in die Öko-Regelung „Ökologisches landwirtschaftliches Netzwerk“ einbezogen werden. Diese Flächen dürfen nicht für die landwirtschaftliche Produktion genutzt werden, mit Ausnahme von Mähen der Grasvegetation, Beweidung oder Mulchen, die vom 1. April bis einschließlich 30. November erlaubt sind.

Feldverzeichnis

Jegliche Arbeiten im Zusammenhang mit dem oben genannten Lastenheft müssen im Feldverzeichnis eingetragen werden (Beispiele: Datum des Heckenschnitts, Datum des Mähens oder der Beweidung usw.).

Wie reicht man einen Antrag ein?

Um Anspruch auf die Intervention zu haben, stellt der Antragsteller einen jährlichen Beihilfeantrag über das Formular für die Flächenerklärung.

Bei Fragen

Bei allgemeinen Fragen nutzen Sie bitte dieses Kontaktformular. Bei technischen Fragen oder Fragen zu Ihrer Akte können Sie sich an Ihre Außendirektion wenden: https://agriculture.wallonie.be/contacter-les-directions-exterieureshttps://agriculture.wallonie.be/contacter-les-directions-exterieures

Ein von Natagriwal mit Unterstützung von Aves Natagora erstelltes Merkblatt enthält Informationen darüber, warum es sinnvoll ist, Getreide stehen zu lassen, und welche Ziele damit verfolgt werden. Außerdem gibt es Merkblätter mit Hinweisen zur Einrichtung von Lerchenfenstern und Sitzstangen für Greifvögel:

Stehengelassenes Getreide - MB12 - Natagriwal

 

 

ANHANG

Liste der Pflanzenarten für das Anpflanzen von Brachflächen

Kategorie A. Gräser, darunter Getreide: 

1° Saat-Hafer (Avena sativa); 

2° Sand- oder Rau-Hafer (Avena strigosa); 

3° Knäuelgräser (Dactylis spp.); 

4° Schwingel (Festuca spp.); 

5° Weichweizen (Triticum aestivum); 

6° Deutsches Weidelgras (Lolium perenne); 

7° Italienisches Weidelgras (Lolium multiflorum); 

8° Roggen (Secale cereale); 

9° Triticale (×Triticosecale). 

 

Kategorie B. Leguminosen: 

1° Acker- und Puffbohnen (Vicia faba); 

2° Saat-Platterbse (Lathyrus sativus); 

3° Hornklee (Lotus spp.); ; 

4° Speiseerbse (Pisum sativum); 

5° Klee (Trifolium spp.); ; 

6° Futterwicke oder Saat-Wicke (Vicia sativa); 

7° Zottige Wicke (Vicia villosa).

Kategorie C. Kreuzblütler: 

1° Leindotter (Camelina sativa).

2° Gemüsekohl (Brassica oleracea); 

3° Weißer Senf (Sinapis alba); 

4° Garten-Rettich (Raphanus sativus); 

Kategorie D. Sonstige Familien: 

1° Ramtillkraut oder Nigersaat (Guizotia abyssinica); 

2° Gemeiner Lein (Linum usitatissimum); 

3° Rainfarn-Phazelie (Phacelia tanacetifolia); 

4° Buchweizen (Fagopyrum esculentum); 

5° Sonnenblume (Helianthus annuus). 

 

Liste der pollen- und nektarreichen Arten für das Anpflanzen von Honigbrachen und die auch für das Anpflanzen von Brachflächen verwendet werden können

  1. Liste für die Frühjahrsaussaat: 

a) Hauptliste für die Frühjahrsaussaat: 

- Senf (Sinapis alba); 

- Phazelie (Phacelia tanacetifolia); 

- Garten-Rettich (Raphanus sativus); 

- Buchweizen (Fagopyrum esculentum); 

- Sonnenblume (Helianthus annuus); 

- Weißklee (Trifolium repens); 

- Alexandriner-Klee (Trifolium alexandrinum); 

- Perserklee (Trifolium resupinatum); 

- Saatwicke (Vicia sativa). 

b) Nebenliste für die Frühjahrsaussaat: 

- Borretsch (Borago officinalis); 

- Koriander (Coriandrum sativum); 

- Gemeiner Lein (Linum usitatissimum); 

- Schwarzkümmel (Nigella spp.). 

  1. Liste für die Herbstaussaat: 

a) Hauptliste für die Herbstaussaat: 

- Raps (Brassica napus); 

- Rotschwingel (Festuca rubra); 

- Winterackerbohne (Vicia faba);

- Hornschotenklee (Lotus corniculatus);

- Luzerne (Medicago sativa); 

- Hopfenklee (Medicago lupulina); 

- Weißer Steinklee (Melilotus albus); 

- Garten-Rettich (Raphanus sativus);

- Weißklee (Trifolium repens); 

- Inkarnatklee (Trifolium incarnatum). 

- Wintersaatwicke (Vicia sativa).

 *: mehrjährige Kulturen

b) Nebenliste für die Herbstaussaat: 

- Saat-Hafer (Avena sativa);

- Kornblume (Centaurea cyanus); 

- Flockenblume (Centaurea spp.); ; 

- Zichorie (Cichorium spp.); ; 

- Klatschmohn (Papaver rhoeas); 

- Malve (Malva spp.). 

 

Liste der Getreidearten für die Anpflanzung von Parzellen mit stehengelassenem Getreide in Reinkultur

1° Winter- bzw. Sommerdinkel (Triticum spelta); 

2° Winter- bzw. Sommerweichweizen (Triticum aestivum); 

3° Winter- bzw. Sommertriticale (xTriticosecale).