Kumulierung von Beihilfen
1. KUMULIERUNG UND VEREINBARKEIT VON FLÄCHENINTERVENTIONEN AUF DERSELBEN PARZELLE
Nicht alle Interventionen sind auf ein und derselben Parzelle kumulierbar. Die Höhe der Beihilfen wird auf der Grundlage der Einkommensverluste und/oder der zusätzlichen Kosten festgelegt, die durch die Einhaltung der in einem Lastenheft festgelegten Auflagen für jede Intervention entstehen. Bei diesen Auflagen kann es sich um Nutzungseinschränkungen (z. B. Erhaltung von Rückzugsgebieten, Einhaltung von Mähterminen usw.), Betriebsmittelverbote (z. B. Verbot der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, Verbot der Ausbringung von Düngemitteln usw.) oder einzuhaltende Bewirtschaftungsauflagen (besondere Aussaat usw.) handeln.
Eine Doppelfinanzierung ist verboten, d. h., es ist nicht erlaubt, dieselben Einschränkungen mehrfach zu kompensieren. Konkret bedeutet dies, dass Sie in der Flächenerklärung nicht die Möglichkeit haben, für ein und dieselbe Parzelle Interventionen in Anspruch zu nehmen, für die identische Auflagen gelten und bei der Zahlung angerechnet werden.
In den folgenden Tabellen sind die zulässigen und unzulässigen Kumulierungen auf ein und derselben Parzelle aufgeführt. In der ersten Tabelle sind die Interventionen auf Grünland und in hochstämmigen Obstgärten aufgeführt, in der zweiten Tabelle die Interventionen für Ackerkulturen.
2. Vereinbarkeit der in der ÖR „Netzwerk“ anrechenbaren Maßnahmen untereinander und mit den AUKM-Maßnahmen:
Feldränder |
Brachen und für Honigpflanzen genutzte Brachen |
Getreide auf dem Halm |
Tümpel |
Grünland BE5 |
MB5 |
MC7 |
MB12 |
MB2 |
MC4 |
MB13 |
|
Hecken und Baumreihen |
OK |
OK |
OK |
KO* |
OK |
OK |
OK |
OK |
OK |
OK |
OK |
Alleinstehende Bäume, nahestehende Bäume |
OK |
OK |
OK |
KO* |
OK |
OK |
OK |
OK |
OK |
OK |
OK |
Haine |
KO |
KO |
KO |
KO* |
OK** |
OK |
OK |
OK |
OK |
OK |
OK |
Tümpel |
KO |
KO |
KO |
|
OK** |
OK |
OK |
OK |
OK |
OK |
OK |
Alleinstehende Sträucher und Büsche |
OK |
OK |
OK |
KO* |
OK |
OK |
OK |
OK |
OK |
OK |
OK |
* Bäume, Hecken, Sträucher/Büsche auf dem bepflanzten Streifen rund um den Tümpel können nicht berücksichtigt werden, wenn dieser Streifen Teil der Fläche des Tümpels ist
** Der Landwirt kann einen Tümpel oder Hain, die auf einer Parzelle mit BE5 oder einem Teil dieser Parzelle liegen, im Rahmen der ÖR „Netzwerk“ deklarieren: der Tümpel oder Hain werden vergütet sowie auch die BE5-Fläche abzüglich der Fläche, die dem Tümpel oder dem Hain entspricht.
Maßnahmen ÖR |
Maßnahmen AUKM |
Bei Fragen:
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Bei technischen Fragen oder Fragen zu Ihrer Akte können Sie sich an Ihre Außendirektion wenden: https://agriculture.wallonie.be/contacter-les-directions-exterieures