GLÖZ 2: Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen

Vorsicht, dieses Vorgehen wird aktualisiert. Beziehen sie sich bitte auf die französische Fassung, die schon geupdatet wurde.

Die Beschreibung der unten angeführten Beihilfen und Beiträge dient lediglich zu Informationszwecken und hat keinerlei rechtliche Bedeutung. 

Lediglich die im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Gesetzestexte gelten als offizielle und endgültige Version.

 

GLÖZ 2 – Schutz von Feuchtgebieten und Mooren 

Die Maßnahmen der GLWUBB 2 verhindern Schäden an den betreffenden Gebieten und schützen somit kohlenstoffreiche Böden. 

Wer ist betroffen?  

Begünstigte, die Parzellen mit torfhaltigen, torfähnlichen und durch schlechte Drainage gekennzeichnete Böden der Klasse g sowie Dauergrünland in Gebieten mit hoher Hochwassergefährdung durch Überschwemmungen bewirtschaften. 

Diese Parzellen tragen in der Flächenerklärung den Informationscode „HU“. 

 

Ab wann gilt dieser Standard?  

Ab dem ersten Januar 2023. 

 

Welche Vorschriften sind zu beachten?  

Die folgenden Praktiken sind auf der gesamten Parzelle mit dem Code „HU“ verboten: 

Die Regeneration von Grünland ist durch Nachsaat, oberflächliche Bodenbearbeitung oder nicht zu tiefes Umpflügen (weniger als 15 cm tief) zulässig. In Ausnahmefällen, wenn das Grünland stark geschädigt ist, z. B. durch Schäden, die durch wildlebende Tiere oder Überschwemmungen verursacht wurden, ist das Pflügen nur mit einer Ausnahmegenehmigung gestattet. 

Diese Maßnahme gilt unbeschadet der geltenden städtebaulichen Vorschriften. 

 

Änderungen im Vergleich zur GAP 2015-2022: 

Dieser Standard ist neu und hatte keine Entsprechung in der GAP 2015-2022. 

 

Was droht Ihnen bei Nichteinhaltung? 

Wenn bei einer Vor-Ort-Kontrolle oder einer Verwaltungskontrolle die Nichteinhaltung einer der Standards oder Anforderungen der Konditionalität in Ihrem Betrieb festgestellt wird, wird eine Kürzung (prozentual) Ihrer Beihilfen für das Jahr (oder die Jahre) vorgenommen, in dem (denen) die Nichteinhaltung stattgefunden hat. Die Höhe der prozentualen Kürzung wird anhand der Schwere, der Tragweite und der Dauerhaftigkeit der Nichteinhaltung sowie anhand der Frage berechnet, ob die Nichteinhaltung vorsätzlich oder wiederholt begangen wurde. Die Kürzung kann somit zwischen 0 % (Warnung, bei geringfügigen Verstößen) und 100 % (schwerwiegende, wiederholte und/oder vorsätzliche Verstöße) der Beihilfen für das betreffende Jahr liegen. 

Es kann vom Begünstigten verlangt werden, den ursprünglichen Zustand der Parzelle wiederherzustellen.  

 

Bei Fragen

 

Bei allgemeinen Fragen können Sie dieses Kontaktformular nutzen.

Bei technischen Fragen oder Fragen zu Ihrer Akte können Sie sich an Ihre Außendirektion wenden: https://agriculture.wallonie.be/contacter-les-directions-exterieures