Die Verwaltungskontrolle und das anhand von Satelittendaten durchgeführte System zur Folgekontrolle Ihrer Flächen (S-TER) erlauben der Zahlstelle für die Wallonie, Unstimmigkeiten in Ihrer Flächenerklärung aufzuspüren.
Die Verwaltungskontrolle und das anhand von Satelittendaten durchgeführte System zur Folgekontrolle Ihrer Flächen (S-TER) erlauben der Zahlstelle für die Wallonie, Unstimmigkeiten in Ihrer Flächenerklärung aufzuspüren.
Es kann sich insbesondere um Probleme mit dem Kulturcodes, der Nichteinhaltung der Mindestpflegebedinungen für nicht produktive Flächen, der Nicht-Beihilfefähigkeit der ganzen oder eines Teils der Parzelle, … handeln.
Wenn Unstimmigkeiten festgestellt werden, werden die betroffenen Landwirte spätestens bis Mitte September anhand einer Mail informiert.
Diese Mail trägt den Titel « Eds - [PacOnWeb] Vorschlag für einen vorbereiteten Änderungsantrag ». Sie enthält einen Link zu dem Schreiben, dass eine Zusammenfassung der Unstimmigkeiten und die genaue Vorgehensweise widergibt.
Ein vorausgefüllter Änderungsantrag steht Ihnen in der eDS-Anwendung auf PAC-on-Web zur Verfügung. Wenn die Landwirte der Meinung sind, dass die durch die Verwaltung festgestellten Umstimmigkeiten berechtigt sind, haben sie die Möglichkeit, ihre Flächenerklärung abzuändern, um eventuellen Strafen zu entgehen. Diese Änderung muss spätestens am 30. September 2024 eingereicht werden. Wenn die Landwirte die durch die Verwaltung festgestellten Unstimmigkeiten beanstanden möchten, können sie ihre Außendirektion kontaktieren und einen Beleg erbringen.
Zusätzliche Informationen können bei den Außendirektionen der Zahlstelle für die Wallonie eingeholt werden.
Ein Faltblatt, das die Folgekontrole der Flächen (S-TER) beschreibt, ist dieser Mail beigefügt.