Tümpel
TÜMPEL
1. Allgemeine Definitionen und Anforderungen
Tümpel: Stehende Wasserflächen mit einer Mindestwasserfläche von 25 m² vom 1. November bis zum 31. Mai und einer Höchstfläche von 30 Ar.
Abweichend davon darf die Wasserfläche eines Tümpels bei starker Trockenheit weniger als 25 m² betragen.
Künstliche Tümpel (aus Beton oder Plastik) sind nicht zulässig.
Fischteiche, Fischfarmen und die Zucht von Schwimmvögeln sind ausgeschlossen.
Die Tümpel können an das wallonische Wassernetz angeschlossen sein.1
Allgemeine Anforderungen:
Was den Zugang von Vieh zum Tümpel betrifft, so ist es nicht verpflichtend, Tümpel, die nicht in der ÖR „Netzwerk“ verpflichtet sind, einzuzäunen, es sei denn, der Tümpel befindet sich in einem Natura-2000-Gebiet. In diesem Fall besteht die Verpflichtung zur Einzäunung, mit Ausnahme eines Zugangs zur Tränkung des Viehs auf 25 % des Tümpelumfangs oder wenn eine Ausnahmegenehmigung der ANF für eine sehr extensive biodiversitätsförderliche Beweidung (konkret: Grünland unter AUKM MC4 oder in einem Naturschutzgebiet) vorliegt.
Was das Ausbringen von Düngemitteln (chemisch und organisch) und Pflanzenschutzmitteln betrifft, so ist es verboten, diese in einem Abstand von weniger als 6 Metern zu Oberflächengewässern und damit auch zu einem Tümpel auszubringen.
In Bezug auf die Einhaltung der landwirtschaftlichen Konditionalitätsregeln gilt GLÖZ 8 „Erhaltung topografischer Besonderheiten“ wie folgt:
- Jegliche Vernichtung eines Tümpels ist verboten, es sei denn, eine Städtebaugenehmigung oder andernfalls die zuständige Behörde genehmigt dies,
- jegliche Veränderung des Bodenreliefs eines Tümpels ist verboten (mit Ausnahme der regelmäßigen Reinigung, falls erforderlich).
2. Tümpel in der ÖR „Ökologisches Netzwerk“
Um in der ÖR „Netzwerk“ angerechnet zu werden, müssen Tümpel neben der Einhaltung der oben festgelegten allgemeinen Rahmenbedingungen zwei Arten von Anforderungen erfüllen:
- Anforderungen in Bezug auf ihre physischen Eigenschaften;
- Anforderungen, die mit ihrer Bewirtschaftung oder der Bewirtschaftung der umliegenden Flächen zusammenhängen.
A. Physische Eigenschaften
1) Der Tümpel weist eine Fläche zwischen fünfundzwanzig Quadratmetern und dreißig Ar auf, einschließlich einer offenen Wasserfläche von mindestens fünfundzwanzig Quadratmetern. Seine Fläche kann einen bepflanzten Streifen umfassen, der folgende Anforderungen erfüllt:
1° die Anforderungen an die Bewirtschaftung der umliegenden Flächen gemäß Punkt B. Bewirtschaftungsanforderungen unten (erste 3 Anforderungen) gelten in jedem Fall;
2° das Mähen des Grasaufwuchses mit Ernte des Mähguts sowie die Beweidung sind auf der gesamten Fläche des Streifens verboten (es darf jedoch auf 25 % des Tümpelumfangs ein Zugang zum Tränken des Viehs eingerichtet werden);
3° das Pflügen ist auf der gesamten Fläche des Streifens verboten;
4° der Streifen kann mit Bäumen bepflanzt sein.
2) Tümpel befinden sich auf den landwirtschaftlichen Flächen des Betriebs oder in der Grenzgemeinschaft.
3) Mehrere vom selben Landwirt gemeldet Tümpel müssen mindestens 6 Meter voneinander entfernt sein;
4) Wenn in einem Betrieb mehr als zehn Tümpel vorhanden sind, ermittelt ein Experte die Tümpel, die aufgrund ihres ökologischen Interesses berücksichtigt werden können.
B. Bewirtschaftungsanforderungen
1) Das Ausbringen von Düngemitteln (chemisch und organisch) und Pflanzenschutzmitteln ist in einem Abstand von weniger als 12 Metern vom Tümpel verboten;
2) Pflügen ist im Umkreis von 6 Metern um den Tümpel verboten;
3) Das Mähen des Grasaufwuchses mit Ernte des Mähguts, die Beweidung sowie der Anbau von Ackerkulturen sind in einem Abstand von weniger als einem Meter von dem Tümpel verboten (es darf jedoch auf 25 % des Tümpelumfangs ein Zugang zum Tränken des Viehs eingerichtet werden);
4) Die Pflege des Tümpels (Ausschlämmen bei Verschlammung oder Verlandung) ist verpflichtend;
5) Das Deponieren von Abfällen oder anderen Materialien im Tümpel ist verboten.
C. Umrechnungs-, Gewichtungs- und Bonuskoeffizienten für einen Tümpel hinsichtlich der Umweltfläche, die für die Beihilfe der Öko-Regelung „Ökologisches Netzwerk“ in Frage kommt
Elemente | Umrechnungskoeffizienten | Gewichtungskoeffizienten | Umweltfläche |
Bonuskoeffizienten* |
Topografische Besonderheiten: |
|
|
|
|
Tümpel (pro Tümpel) |
400 |
15 |
6000 m2 |
1,5 |
*Der Bonuskoeffizient wird auf Tümpel angewandt, die sich ganz oder teilweise in der Ökologischen Hauptstruktur (ÖHS-Gebiet) befinden.