Den Landwirt und den Betrieb identifizieren
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- Dernière modification
- 18, mars 2022 15:22
Ich identifiziere mich als Landwirt und identifiziere meinen Betrieb
Sobald Sie Ihre Tätigkeit aufgenommen haben, können Sie bei der für Sie zuständigen Außendirektion der Wallonischen Zahlstelle (siehe „Adressen der Außendienste“) eine Partnernummer (früher Erzeugernummer oder P-Nummer des Landwirts) beantragen und Ihren Betrieb identifizieren.
„landwirtschaftlicher Betrieb“: Gesamtheit der Produktionseinheiten, die sich im geografischen Gebiet der Europäischen Union befinden und von einem einzigen Landwirt autonom verwaltet werden, sofern sich mindestens ein Teil dieser Einheiten in der wallonischen Region befindet.
Sie können dann die im Rahmen der Gemeinschaftlichen Agrarpolitik vorgesehenen europäischen und regionalen Beihilfen beantragen, sofern Sie die vorgesehenen gesetzlichen Verpflichtungen einhalten (insbesondere im Bereich Umwelt: Cross Compliance, Lastenheft für die Gemeinschaftliche Agrarpolitik, verschiedene Zertifizierungen, Pflanzenschutzlizenz...).
Bemerkungen: Die Erteilung einer Partnernummer ist an die Einhaltung einer Reihe von Zuweisungsregeln gebunden, darunter auch die Regeln für die autonome Verwaltung. Es stellt als solches keine offizielle Anerkennung eines beruflichen Status als Landwirt dar. Es gewährt keine automatischen Rechte im Bereich der Stadtplanung, insbesondere nicht in Bezug auf die Belegung von Landwirtschaftsflächen.
Weitere Informationen
Die Registrierung von landwirtschaftlichen Betrieben und Landwirten wird vom ÖDW-ARNE verwaltet.
Der Landwirt ist die Einheit (natürliche oder juristische Person), die angibt, eine Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb auszuüben, d. h. eine Gesamtheit von Produktionseinheiten (PE), die sich auf dem belgischen Hoheitsgebiet befinden.
Die PE können gleichzeitig nur von einem einzigen Landwirt (eindeutige P-Nummer) verwaltet werden. Sie können mehrere Herden beherbergen, wenn diese Teil desselben Betriebs bei der FASNK sind (dieselben ersten acht Ziffern).
Der Antragsteller:
- stellt einen Antrag bei der Zahlstelle (P-Nr. des Landwirts und übernommene oder neu zu schaffende Produktionseinheiten);
- stellt die von der Zahlstelle verlangten Identifikationsdaten, persönlichen Merkmale und Informationen über seine Produktion bereit.
Um die Zuweisungsvoraussetzungen zu erfüllen:
- der Antragsteller verwaltet selbstständige Produktionsmittel (Land, Vieh);
- die Zuchttiere des Partners halten die Kennzeichnungsstandards ein;
- der Antragsteller widmet seine Produktionsmittel ausschließlich landwirtschaftlichen Tätigkeiten (Begriff definiert im Landwirtschaftsgesetzbuch, D3.1°: Tätigkeit, die direkt oder indirekt auf die Erzeugung von Pflanzen oder Tieren oder pflanzlichen oder tierischen Erzeugnissen oder direkt oder indirekt auf deren Verarbeitung ausgerichtet ist, einschließlich Viehzucht, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht, oder die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand).
Die Antragsteller oder Inhaber als natürliche Person oder als Gesellschaft oder Vereinigung ohne Rechtspersönlichkeit (Gruppierung) einer Partnernummer wird die Mitinhaberschaft des oder der mitarbeitenden Ehepartner der Inhaber (Gründer, Teilhaber oder Mitglieder) angeboten.
Der Selbständige oder der Teilhaber und der mithelfende Ehepartner, die sich für die Mitinhaberschaft entscheiden, werden von der Zahlstelle der Wallonie für die landwirtschaftliche Tätigkeit, die sie angeben, und für die Rechte und Pflichten, die sich daraus ergeben, als ungeteilte Teilhaber betrachtet.
Die „Mitinhaberschaft“ - Voraussetzungen:
- die beiden Personen sind Ehepartner, verheiratet oder leben gesetzlich zusammen
- die Person, die Mitinhaber werden möchte, ist nicht Inhaber einer anderen Partnernummer
- die Person, die Mitinhaber werden möchte, besitzt einen Status als „mithelfender Ehepartner“; eine Bescheinigung der Sozialversicherungskasse beifügen
- Die Unterschriften des Mitinhabers und des Selbstständigen sind erforderlich.
Sie beantragen, als Landwirt (P-Nr.) identifiziert zu werden, oder Sie werden als solcher identifiziert.
Hierzu verpflichten Sie sich:
- nicht Inhaber einer anderen Partnernummer für dieselbe Einheit, natürliche Person(en) oder juristische Person(en) zu sein.
- gemäß Artikel 11 des Erlasses der wallonischen Regierung vom 17. Dezember 2015 die Produktionseinheiten, die Ihren Betrieb bilden, selbstständig zu verwalten.
- Ihrer Außendirektion alle Fehler oder Änderungen Ihrer Identifikationsdaten, der persönlichen Daten der Inhaber, der Daten Ihrer Produktionseinheiten (einschließlich der Herden) mitzuteilen
- uns die Einstellung Ihrer Tätigkeit zu melden
- eine einzige jährliche Erklärung abzugeben, in der alle Ihre Parzellen aufgeführt sind.
Je nachdem, welche der verschiedenen Beihilferegelungen und Spekulationen betroffen sind, verpflichten Sie sich außerdem dazu:
- die im Rahmen der Cross-Compliance vorgesehenen Kontrollen zu akzeptieren
- die im Rahmen der verschiedenen Beihilferegelungen vorgesehenen Kontrollen zu akzeptieren
- in Hinblick auf die Tierkennzeichnung in Ordnung zu sein und zu bleiben
- der Abteilung für ländliche Entwicklung das Formular „Antrag auf Konformitätserklärung über die Anlagen zur Lagerung der Abwässer aus der Viehzucht“ zu übermitteln, wenn eine Produktionseinheit gegründet, geändert (Hinzufügen/Auflösen einer Herde) oder übernommen wird oder wenn der Viehbestand im Laufe des Jahres erheblich (15 %) erhöht wurde.
Wenn Sie einen ganzen Betrieb oder eine Produktionseinheit oder Tiere oder Parzellen übernehmen, die zuvor von einem anderen Landwirt bewirtschaftet wurden (Einheit, die unter einer anderen P-Nr. registriert ist), haben Sie an Folgendes gedacht?:
- an die Übertragung der von Ihnen gehaltenen ABZ (Ansprüche auf Basiszahlung), in der Wallonie (PAC ON WEB Modul eDPB) und in Flandern
- an die Übertragung von AUM-Verpflichtungen (Agrarumweltmaßnahmen) in der Wallonie (PAC ON WEB Modul eDS) und Flandern
- an die Übertragung von ADISA-Verpflichtungen (Investitionen, Einrichtung). (PAC ON WEB Modul ADISA)
- an die Übertragung der Referenzen der gekoppelten Stützung? Für diesen Transfer ist lediglich eine Überprüfung bei Ihrer Außendirektion erforderlich.
- die Vlaamse Landmaatschappij (VLM) über die Übernahme zu benachrichtigen, wenn Ihre Aktivitäten in Flandern Gegenstand einer Vereinbarung sind.
Verweise auf Gesetze
Allgemeines:
- Erlass der wallonischen Regierung vom 17.12.2015 bezüglich der Identifizierung im integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem, der Zuteilung einer Partnernummer [...].
- Ministerieller Erlass über die Identifizierung von Partnern und die autonome Verwaltung von landwirtschaftlichen Betrieben [...].
Mitinhaberschaft: