Ökoregelung umweltfreundlicer Ackerbau

Die Beschreibung der unten aufgeführten Beihilfen und Interventionen dient nur zu Informationszwecken und hat keine rechtliche Bedeutung.  

Nur die im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Gesetzestexte gelten als offizielle und endgültige Version. 

Öko-Regelung:
142 - Umweltfreundlicher Ackerbau 

Die Öko-Regelung „umweltfreundlicher Ackerbau“ soll Landwirte dazu ermutigen, Feldfrüchte anzubauen, die nur geringe Einträge erfordern. Auf diese Weise sollen Oberflächen- und Grundwasser geschützt, die Kulturpflanzenarten diversifiziert, die Bodenqualität erhalten, die Nahrungsmittelautonomie erhöht, die biologische Vielfalt geschützt, die Nahrungsmittelproduktion verlagert und die Ammoniakemissionen verringert werden. 

Für wen?  

Der Nutznießer 

Wo?  

Nur Ackerlandparzellen, die sich auf dem Gebiet der Wallonischen Region befinden, kommen für diese Beihilfe in Betracht.  

Die Öko-Regelung „Verringerung der Einträge“ und die Öko-Regelung „Umweltfreundlicher Anbau“ können auf derselben Parzelle beantragt werden, es sei denn, die Verpflichtung im Rahmen der Öko-Regelung „Verringerung der Einträge“ bezieht sich auf ein Insektizid. 

Wann? Dauer? 

Ab dem 1. Januar 2023. 

Die Verpflichtungen haben eine Laufzeit von einem Jahr

Was tun?  

Um die Öko-Regelung für umweltfreundlichen Ackerbau in Anspruch nehmen zu können, baut der Landwirt eine Kulturpflanze einer der unten aufgeführten Varianten an und erfüllt dabei die Zugangsbedingungen.  

Für diese Öko-Regelung werden drei Varianten angeboten: 

       1. Variante 1: Futterleguminosen (Anbau in Reinkultur oder in Kombination mit anderen Leguminosen oder auch in Mischung mit Gräsern): Luzerne, Lupulina, Esparsette, Gilbweiderich oder Hornklee, Wicke. 

Besondere Bedingungen: 

       2. Variante 2: Weniger intensive Kulturen

1° Variante 2_A: Sommergetreide (Sommerweizen, Sommergerste, Sommertriticale, Sommerhafer, Sommerroggen, Sommerdinkel, Braugerste, Hirse, Einkorn, Sorghumhirse) in Reinkultur oder in Mischkultur.  

2° Variante 2_B: Andere (Hanf, Buchweizen, Quinoa, Leindotter, Sonnenblumen) in Reinkultur. 

       3. Variante 3: Mischkulturen

1° Gemenge, die mindestens eine der folgenden Getreidearten und eine der folgenden Hülsenfruchtarten enthalten: 

  1. a) Hafer, Dinkel, Weizen, Gerste, Roggen und Triticale;
  2. b) Ackerbohnen, Linsen, Eiweißerbsen und Wicken.

2° Mischungen von Leindotter und Linsen. 

Besondere Bedingungen: 

Wie lauten die allgemeinen Bedingungen? 

Welche Beihilfen?  

Zu zahlender Betrag = 380 €/ha * Förderfähige Fläche in ha 

Die beihilfefähige Fläche ist die von der Verwaltungsinstanz gemeldete und kontrollierte Fläche (Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen). 

Wie stellt man einen Antrag? 

Um Anspruch auf die Intervention zu haben, stellt der Antragsteller einen jährlichen Beihilfeantrag über das einheitliche Antragsformular. 

Weitere Auskünfte  

Bei allgemeinen Fragen können Sie sich an polagri.dgo3@spw.wallonie.be wenden.  

Bei technischen Fragen oder Fragen zu Ihrer Akte können Sie sich an Ihre Außendirektion wenden.