EIP-Kooperation – Innovation

Vorsicht, dieses Vorgehen wird aktualisiert. Beziehen sie sich bitte auf die französische Fassung, die schon geupdatet wurde.

Die Beschreibung der unten angeführten Beihilfen und Beiträge dient lediglich zu Informationszwecken und hat keinerlei rechtliche Bedeutung.

Lediglich die im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Gesetzestexte gelten als offizielle und endgültige Version.

Kooperation:

374 – EIP-Kooperation – Innovation

Die Intervention zielt darauf ab, neue Formen der Kooperation zwischen Forschungseinrichtungen, technischen Zentren und Akteuren der Erzeugung von land- oder forstwirtschaftlichen Produkten zu fördern und in einer „Arbeitsgruppe“ (AG) zusammenzubringen. Das Ziel der AG ist die Umsetzung der Innovation in Form von neuartigen gemeinsamen Projekten angewandter Forschung. Gemäß Artikel 127 von Verordnung (EU) 2021/2115 müssen diese innovativen Projekte auf dem Modell der interaktiven Innovation beruhen, dessen wichtigste Prinzipien folgende sind: a) Ausarbeitung innovativer Lösungen, welche auf die Bedürfnisse der Land- und Forstwirte ausgerichtet sind und, sofern dies nützlich ist, auch die Wechselwirkungen in der gesamten Lieferkette berücksichtigen; b) Zusammenführen von Partnern mit einander ergänzenden Kenntnissen – darunter etwa Landwirte, Berater, Forscher, Unternehmen oder Nichtregierungsorganisationen – in einer gezielten Kombination, die für die Erreichung der Ziele des Projekts am besten geeignet ist; sowie c) gemeinsames Treffen von Entscheidungen und gemeinsames Schaffen während des gesamten Projekts.

Ziel der Einrichtung dieser Arbeitsgruppen ist es auch, die bestehende Kluft zwischen Forschung und Praxis zu überwinden und dabei eines oder mehrere Probleme anzugehen, das bzw. die für zahlreiche Akteure der Produktion auftritt/auftreten.

Der Innovationstransfer in der Wallonie soll durch das Zusammenführen von Förderern des Innovationsprozesses in der Land- und Forstwirtschaft in einem der folgenden Themenbereiche verbessert werden:

Für wen?

Um zulässig zu sein, müssen die Arbeitsgruppen – oder zumindest das Hauptmitglied der AG – über Rechtsfähigkeit verfügen. AG werden von Beteiligten eingerichtet, die an den Zielen des Projekts Interesse haben (Landwirte, Forschungseinrichtungen, Wissenschaftler, Berater, Vermittler, landwirtschaftliche Unternehmen, Akteure der Forst-/Holzwirtschaft, Verbände etc.). Die AG muss aus mindestens fünf Mitgliedern bestehen, von welchen mindestens zwei (land- oder forstwirtschaftliche) Erzeuger sind. Die (land- oder forstwirtschaftlichen) Erzeuger verfügen über die Mehrheit der Stimmen, um die Problematik festzulegen.

Es müssen interne Verfahren eingerichtet werden, um zu garantieren, dass die Entscheidungsfindung für alle Mitglieder transparent ist und dass Interessenkonflikte vermieden werden. Im Falle eines Abbruchs der Zusammenarbeit gibt es eine Verpflichtung zur Mitteilung, Dokumentation und Bewertung der Ergebnisse.

 Wo?

Gesamte Wallonische Region.

Wann?

Ab 1. Januar 2023

Bedingungen?

Es werden zwei Phasen unterschieden:

  1. Die Schaffung einer AG mit der Formulierung eines gemeinsamen Aktionsplans für eine Innovationsaufgabe. Das regionale GAP-Netz wird durch die Begleitung der Akteure der Arbeitsgruppe beim Verfassen ihres Aktionsplans eine Rolle als Innovationsvermittler innehaben. Mit Unterstützung der Außendirektionen für Forschung und Entwicklung des ÖDW LNSU und der SOCOPRO werden es ihm seine täglichen Aktivitäten auch ermöglichen, innovative Ideen zu finden und sie mit den Arbeitsgruppen zu teilen. Es wird darauf achten, dass die Ideen Potenzial haben und aus dem Gebiet stammen.

Es muss ein Aktionsplan für einen Zeitraum von höchstens vier Jahren erstellt werden, welcher mindestens folgende Elemente enthalten muss:

  1. Umsetzung des Innovationsprojekts

Der Auswahlprozess gestaltet sich folgendermaßen:

Die AG leiten die erhaltenen Ergebnisse sowie eine Zusammenfassung des Plans zu den nationalen und europäischen Netzen der GAP weiter und beteiligen sich am EIP-Netz. Die Projekte werden auf der zukünftigen AKIS-Plattform veröffentlicht und so den Beratungsstellen zur Kenntnis gebracht. Das GAP-Netz wird also auch als Vermittler dienen, um die Ergebnisse der AG an die breite Öffentlichkeit und Fachleute weiterzuleiten.

Welche Beihilfen?

Ausgeschlossene Ausgaben sind Ausgaben, die nicht direkt mit der Umsetzung der Aktion zusammenhängen, Aktionen individueller Beratung, die nicht im genauen Rahmen der kollektiven Aktion geplant sind, sowie produktive Investitionen und Ausrüstungen über 3.000 Euro.

Für diesen Beitrag nimmt die Unterstützung die Form einer Subvention an, welche Folgendes abdeckt:

Für Personalkosten wird das Prinzip der vereinfachten Kosten angewandt.

Beihilfesatz

Die Einrichtung der AG (Phase 1) wird zu 100 % von der Finanzierung für die Gründung und gemeinsame Formulierung eines Innovationsplans abgedeckt.

Die Kosten für Zusammenarbeit, Verbreitung von Kenntnissen und für die Umsetzung des Projekts durch die AG werden zu 70 % von der Finanzierung abgedeckt. Für produktive Investitionen über 3000 Euro, die für die Vorgänge im Rahmen der EIP erforderlich sind, können die Erzeuger den Beitrag „Produktive Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe“ in Anspruch nehmen.

Auswahlkriterien

Nach Beratung mit dem Begleitausschuss erstellt die Verwaltungsbehörde die Auswahlkriterien. Ein Auswahlausschuss legt die allgemeinen zu bearbeitenden Themen sowie die zu startenden Projektaufrufe fest. Er bewertet die Projekte nach den folgenden Faktoren:

Phase 1

Phase 2

Die Auswahlkriterien sind überprüfbar, kontrollierbar, transparent und nicht diskriminierend. Sie werden den potenziellen Beihilfeempfängern mitgeteilt und sind in den Projektaufrufen enthalten.

Wie reicht man einen Antrag ein?

Die Einbringung von Beihilfeanträgen erfolgt elektronisch gemäß den Modalitäten, die beim Projektaufruf mitgeteilt wurden.

Für sämtliche Informationen

Für sämtliche Informationen wenden Sie sich bitte an
programme.feader.arne@spw.wallonie.be