EIP-Kooperation – Innovation
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- Dernière modification
- 22, mars 2023 10:54
Vorsicht, dieses Vorgehen wird aktualisiert. Beziehen sie sich bitte auf die französische Fassung, die schon geupdatet wurde.
Die Beschreibung der unten angeführten Beihilfen und Beiträge dient lediglich zu Informationszwecken und hat keinerlei rechtliche Bedeutung.
Lediglich die im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Gesetzestexte gelten als offizielle und endgültige Version.
Kooperation:
374 – EIP-Kooperation – Innovation
Die Intervention zielt darauf ab, neue Formen der Kooperation zwischen Forschungseinrichtungen, technischen Zentren und Akteuren der Erzeugung von land- oder forstwirtschaftlichen Produkten zu fördern und in einer „Arbeitsgruppe“ (AG) zusammenzubringen. Das Ziel der AG ist die Umsetzung der Innovation in Form von neuartigen gemeinsamen Projekten angewandter Forschung. Gemäß Artikel 127 von Verordnung (EU) 2021/2115 müssen diese innovativen Projekte auf dem Modell der interaktiven Innovation beruhen, dessen wichtigste Prinzipien folgende sind: a) Ausarbeitung innovativer Lösungen, welche auf die Bedürfnisse der Land- und Forstwirte ausgerichtet sind und, sofern dies nützlich ist, auch die Wechselwirkungen in der gesamten Lieferkette berücksichtigen; b) Zusammenführen von Partnern mit einander ergänzenden Kenntnissen – darunter etwa Landwirte, Berater, Forscher, Unternehmen oder Nichtregierungsorganisationen – in einer gezielten Kombination, die für die Erreichung der Ziele des Projekts am besten geeignet ist; sowie c) gemeinsames Treffen von Entscheidungen und gemeinsames Schaffen während des gesamten Projekts.
Ziel der Einrichtung dieser Arbeitsgruppen ist es auch, die bestehende Kluft zwischen Forschung und Praxis zu überwinden und dabei eines oder mehrere Probleme anzugehen, das bzw. die für zahlreiche Akteure der Produktion auftritt/auftreten.
Der Innovationstransfer in der Wallonie soll durch das Zusammenführen von Förderern des Innovationsprozesses in der Land- und Forstwirtschaft in einem der folgenden Themenbereiche verbessert werden:
- Umsetzung und Entwicklung von Praktiken, die in höherem Ausmaß dem Umweltschutz, der Biodiversität oder dem Tierwohl dienen
- Milderung und Anpassung an die klimatischen Veränderungen und Energiewende
- Schaffung von Mehrwert, Entwicklung von lokalen Versorgungsketten
- Entwicklung digitaler Technologien für eine nachhaltigere Land- oder Forstwirtschaft.
Für wen?
Um zulässig zu sein, müssen die Arbeitsgruppen – oder zumindest das Hauptmitglied der AG – über Rechtsfähigkeit verfügen. AG werden von Beteiligten eingerichtet, die an den Zielen des Projekts Interesse haben (Landwirte, Forschungseinrichtungen, Wissenschaftler, Berater, Vermittler, landwirtschaftliche Unternehmen, Akteure der Forst-/Holzwirtschaft, Verbände etc.). Die AG muss aus mindestens fünf Mitgliedern bestehen, von welchen mindestens zwei (land- oder forstwirtschaftliche) Erzeuger sind. Die (land- oder forstwirtschaftlichen) Erzeuger verfügen über die Mehrheit der Stimmen, um die Problematik festzulegen.
Es müssen interne Verfahren eingerichtet werden, um zu garantieren, dass die Entscheidungsfindung für alle Mitglieder transparent ist und dass Interessenkonflikte vermieden werden. Im Falle eines Abbruchs der Zusammenarbeit gibt es eine Verpflichtung zur Mitteilung, Dokumentation und Bewertung der Ergebnisse.
Wo?
Gesamte Wallonische Region.
Wann?
Ab 1. Januar 2023
Bedingungen?
Es werden zwei Phasen unterschieden:
- Die Schaffung einer AG mit der Formulierung eines gemeinsamen Aktionsplans für eine Innovationsaufgabe. Das regionale GAP-Netz wird durch die Begleitung der Akteure der Arbeitsgruppe beim Verfassen ihres Aktionsplans eine Rolle als Innovationsvermittler innehaben. Mit Unterstützung der Außendirektionen für Forschung und Entwicklung des ÖDW LNSU und der SOCOPRO werden es ihm seine täglichen Aktivitäten auch ermöglichen, innovative Ideen zu finden und sie mit den Arbeitsgruppen zu teilen. Es wird darauf achten, dass die Ideen Potenzial haben und aus dem Gebiet stammen.
Es muss ein Aktionsplan für einen Zeitraum von höchstens vier Jahren erstellt werden, welcher mindestens folgende Elemente enthalten muss:
- Eine Beschreibung des Projekts und seines Ausmaßes
- Die verschiedenen Etappen der Arbeiten
- Die erwarteten Ergebnisse
- Einen Zeitplan
- Die Erprobung und spätere Entwicklung innovativer Praktiken, Verfahren, Produkte, Dienstleistungen und Technologien
- Eine Beschreibung der Mitglieder der Arbeitsgruppe und ihrer Rolle beim Projekt
- Aufteilung des Budgets
- Aktivitäten und Kanäle im Bereich der Kommunikation
- Umsetzung des Innovationsprojekts
Der Auswahlprozess gestaltet sich folgendermaßen:
- Projektaufruf
- Bewertung auf Basis der Auswahlkriterien aus Phase 1, die für den Beitrag festgelegt sind. Jedem Auswahlkriterium wird eine bestimmte Punktanzahl zugeordnet und um ausgewählt zu werden, müssen die Projekte die Mindest-Punktanzahl erreichen, die im Auswahlraster festgelegt ist. Wenn die Gesamtanzahl der Punkte unter diesem Schwellenwert liegt, wird das Dossier nicht ausgewählt und es wird keine Beihilfe gewährt. Die Projekte werden bis zur Höhe des verfügbaren Budgets ausgewählt.
- Die AG hat neun Monate, um ihren Aktionsplan auszuarbeiten und danach muss eine neue Auswahl von Projekten auf Basis der Auswahlkriterien von Phase zwei stattfinden.
- Ein Jahr nach dem ersten Aufruf wird ein zweiter Aufruf veröffentlicht und der Auswahlprozess beginnt in Höhe des verfügbaren Budgets neu.
Die AG leiten die erhaltenen Ergebnisse sowie eine Zusammenfassung des Plans zu den nationalen und europäischen Netzen der GAP weiter und beteiligen sich am EIP-Netz. Die Projekte werden auf der zukünftigen AKIS-Plattform veröffentlicht und so den Beratungsstellen zur Kenntnis gebracht. Das GAP-Netz wird also auch als Vermittler dienen, um die Ergebnisse der AG an die breite Öffentlichkeit und Fachleute weiterzuleiten.
Welche Beihilfen?
Ausgeschlossene Ausgaben sind Ausgaben, die nicht direkt mit der Umsetzung der Aktion zusammenhängen, Aktionen individueller Beratung, die nicht im genauen Rahmen der kollektiven Aktion geplant sind, sowie produktive Investitionen und Ausrüstungen über 3.000 Euro.
Für diesen Beitrag nimmt die Unterstützung die Form einer Subvention an, welche Folgendes abdeckt:
- Ausgaben im Zusammenhang mit der Einrichtung der AG und der Konzeption der Aktionspläne (Machbarkeitsstudien, Gehaltskosten und Kosten im Zusammenhang mit Betreuung, intellektueller Leistung, Reisekosten)
- Betriebskosten der AG, Kosten der Umsetzung von Innovationsprojekten und Kosten für die Verbreitung der Ergebnisse
- Betrieb der AG: Koordinationskosten der AG (Projektkoordinator, Kosten für Versammlungen, Verwaltungsassistent, Bürogebühren)
- Umsetzung des Projekts: Kosten für die Umsetzung konkreter Aktionen des Projekts, wie diese im Aktionsplan festgelegt sind. Letztere sind operative Kosten wie etwa die Inanspruchnahme von Beratern, das Mieten von Anlagen für Tests, Sachleistungen oder Ausstattung, die für die Umsetzung des Projekts erforderlich ist und auf unter 3000 Euro geschätzt wird. Abschreibungskosten können zudem als zulässig betrachtet werden, wenn die Anforderungen aus Artikel 61, Absätze 1 und 2 von Verordnung (EU) 2021/1060 erfüllt sind.
Für Personalkosten wird das Prinzip der vereinfachten Kosten angewandt.
Beihilfesatz
Die Einrichtung der AG (Phase 1) wird zu 100 % von der Finanzierung für die Gründung und gemeinsame Formulierung eines Innovationsplans abgedeckt.
Die Kosten für Zusammenarbeit, Verbreitung von Kenntnissen und für die Umsetzung des Projekts durch die AG werden zu 70 % von der Finanzierung abgedeckt. Für produktive Investitionen über 3000 Euro, die für die Vorgänge im Rahmen der EIP erforderlich sind, können die Erzeuger den Beitrag „Produktive Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe“ in Anspruch nehmen.
Auswahlkriterien
Nach Beratung mit dem Begleitausschuss erstellt die Verwaltungsbehörde die Auswahlkriterien. Ein Auswahlausschuss legt die allgemeinen zu bearbeitenden Themen sowie die zu startenden Projektaufrufe fest. Er bewertet die Projekte nach den folgenden Faktoren:
Phase 1
- Ausrichtung und gegenseitige Ergänzung der vorgeschlagenen Akteure
- Vorhandensein einer Vermittlung für die Verbreitung unter den beteiligten Akteuren und Qualität der geplanten Mittel für die Verbreitung
- Elemente, die den Austausch innerhalb der AG garantieren
Phase 2
- Zweckmäßigkeit des Projekts, das bezüglich der Thematik des potenziellen Projektaufrufs vorgeschlagen wird, hinsichtlich der Erbringung konkreter Ergebnisse, die von der landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Praxis nutzbar sind
- Qualität der Organisation der Aktivitäten der AG
Die Auswahlkriterien sind überprüfbar, kontrollierbar, transparent und nicht diskriminierend. Sie werden den potenziellen Beihilfeempfängern mitgeteilt und sind in den Projektaufrufen enthalten.
Wie reicht man einen Antrag ein?
Die Einbringung von Beihilfeanträgen erfolgt elektronisch gemäß den Modalitäten, die beim Projektaufruf mitgeteilt wurden.
Für sämtliche Informationen
Für sämtliche Informationen wenden Sie sich bitte an
programme.feader.arne@spw.wallonie.be