Aktiver Landwirt
Métadonnées
- Dernière modification
- 25, janvier 2023 15:59
Die Beschreibung und der Inhalt der unten aufgeführten Definitionen werden nur zu Informationszwecken veröffentlicht und haben keine rechtliche Bedeutung.
Nur die im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Gesetzestexte gelten als offizielle und endgültige Version.
AKTIVER LANDWIRT
Kriterien für die Ermittlung von Landwirten, die ein Mindestmaß an landwirtschaftlicher Tätigkeit ausüben
Vier kumulative Hauptkriterien, von denen die ersten drei nicht abdingbar sind, definieren den Begriff des aktiven Landwirts:
a) Die Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit (siehe Blatt 100 - Definitionen Landwirtschaftliche Tätigkeit)
b) Die Registrierung bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU)
c) Qualifikation (Ausbildung und Erfahrung)
d) Die Tätigkeit darf nicht in der Negativliste der nicht-landwirtschaftlichen Tätigkeiten aufgeführt sein.
Kriterium Qualifikation (Ausbildung und Erfahrung)
- Übernahme der Liste der Schulungen aus den Vorschriften für Pachtverträge
Die landwirtschaftlich orientierten Qualifikationen werden durch den Erwerb eines oder mehrerer der folgenden Bildungsabschlüsse oder Diplome erworben:
1 ° Master in einer agrarwissenschaftlichen Fachrichtung;
2 ° Bachelor in einer agrarwissenschaftlichen Fachrichtung;
3° CESS, das nach Abschluss des technischen Übergangsunterrichts in einer agrarwissenschaftlichen Fachrichtung erworben wurde;
4° CESS, das nach Abschluss der höheren Schule erworben wurde, sowie ein CQ6 in einer agrarwissenschaftlichen Fachrichtung;
- Wenn keine der in der Liste unter Punkt 1 aufgeführten Qualifikationen vorhanden ist, muss ein Zertifikat über eine postgraduale Ausbildung des Typs B oder eine mindestens dreijährige Berufserfahrung vorhanden sein. Die Erfahrung wird auf der Grundlage des Zeitraums berechnet, der zwischen dem Datum der Registrierung der natürlichen Person als Mitglied eines Erzeugers im InVeKoS und dem Datum der Einreichung des Beihilfeantrags verstrichen ist.
Bei juristischen Personen oder Gruppen natürlicher Personen wird das Kriterium der Qualifikation (landwirtschaftliche Ausbildung, B-Kurs oder 3 Jahre Erfahrung) nur bei einem der Mitglieder bewertet. Die Personen, bei denen das Kriterium der Ausbildung bewertet werden kann, sind:
- Für Gruppierungen natürlicher Personen (und gleichgestellte Rechtsformen wie Gesellschaften oder Vereine ohne Rechtspersönlichkeit):
Gründer einer eingetragenen Körperschaft natürliche Person;
Gründer einer Körperschaft ohne Rechtspersönlichkeit
Mitinhaber Ehegatte;
Teilhaber oder Mitglied.
- Für Unternehmen:
Geschäftsführer;
Mit der täglichen Verwaltung beauftragte Person;
Beauftragter Verwalter;
Nur für SPRL, SCRL und SRL: Geschäftsführer.
Negativliste nicht-landwirtschaftlicher Tätigkeiten
1. Negativliste
Ein Landwirt gilt nicht als „aktiver Landwirt“, wenn er in einem der folgenden Dienste aktiv ist: Flughäfen, Eisenbahnunternehmen, Wasserversorgungsunternehmen, Immobilienunternehmen, Sport- und Freizeitanlagen, Haftanstalten, Unternehmen, die den Kauf, Verkauf und die Vermietung von Immobilien vermitteln, sowie Unternehmens- und sonstige Managementberatungsunternehmen.
Die Überprüfung der vom Antragsteller ausgeübten Tätigkeiten erfolgt auf der Grundlage der NACEBEL-Codes (Informationen, die in der ZDU (Mehrwertsteuer) enthalten sind), des Firmennamens und aller anderen öffentlichen Datenbanken, zu denen die Verwaltung Zugang hat.
Die Überwachung der Aktivitäten wird sich wie bisher auf die Antragsteller und die mit ihnen verbundenen Unternehmen beziehen.
2. Mögliche Abweichungen auf der Grundlage der Höhe der tatsächlichen Einnahmen
- Entweder beläuft sich der jährliche Betrag der Direktzahlungen auf mindestens 5 % der Gesamteinnahmen aus nicht-landwirtschaftlichen Tätigkeiten im jüngsten Steuerjahr, für das der Landwirt über solche Nachweise verfügt;
- Oder die landwirtschaftlichen Tätigkeiten des Landwirts sind nicht unbedeutend (die landwirtschaftlichen Einnahmen machen mindestens 1/3 der Gesamteinnahmen aus).
Freistellung
Für die Programmplanung 2023-2027 wird ein Landwirt, der im Vorjahr Direktzahlungen in Höhe von insgesamt höchstens 350 EUR erhalten hat, nicht auf der Grundlage der Kriterien für aktive Landwirte kontrolliert. Er wird de facto automatisch als „aktiver Landwirt“ betrachtet.
Hinweis: Landwirte, die Beihilfen beantragen, die im Antragsjahr 2020, 2021 oder 2022 Direktzahlungen erhalten haben und die nicht über eine Qualifikation mit landwirtschaftlicher Ausrichtung oder, falls dies nicht der Fall ist, über eine mindestens dreijährige Erfahrung oder ein post-schulisches Zertifikat des Typs B verfügen, können eine Anhörung beim Niederlassungsausschuss beantragen. Die Stellungnahme des Niederlassungsausschusses ist für die Zahlstelle bindend.
Für sämtliche Informationen
Bei allgemeinen Fragen können Sie sich an polagri.dgo3@spw.wallonie.be und/oder an programme.feader.arne@spw.wallonie.be wenden.
Bei technischen Fragen oder Fragen zu Ihrer Akte können Sie sich an Ihre Außendirektion wenden.