Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit

Die Beschreibung der unten angeführten Beihilfen und Beiträge dient lediglich zu Informationszwecken und hat keinerlei rechtliche Bedeutung. 

Lediglich die im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Gesetzestexte gelten als offizielle und endgültige Version.

Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit

Die Regelung der Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit ist die Fortführung der Regelung zur Basisprämie.

Für wen?

Der Beihilfeempfänger muss alle folgenden Bedingungen erfüllen:

Wo?

In der Wallonischen Region.

Wann?

Ab 1. Januar 2023.

Wie erhält man die Ansprüche auf Basisprämie?

Für Landwirte, die 2022 Ansprüche auf Basisprämie haben

Die Basisbeihilfe zum Einkommen für eine nachhaltige Entwicklung ist die Fortführung der bestehenden Basisprämie. Für Landwirte, die 2022 ABP haben, ist kein bestimmtes Vorgehen erforderlich. Ab 1. Januar 2023 werden diese Ansprüche automatisch weitergeführt, werden jedoch neu berechnet (siehe „Wie entwickelt sich der Wert der Ansprüche aus der ‚alten GAP‘? “)

Für Landwirte, die 2022 KEINE Ansprüche auf Basisprämie haben

Für Landwirte, die keine Ansprüche haben oder die neue Ansprüche erwerben möchten, gibt es zwei Optionen: Übertragungen und der Zugang zur Reserve.

Übertragungen

Ansprüche können zwischen Landwirten zeitweilig oder endgültig übertragen werden. Die Eingabe dieser Übertragungen muss durch den Übertragenden zwischen Mitte Februar und 30. April über das auf PacOnWeb vorhandene Modul eDPB erfolgen.

Zugang zur Reserve

Junglanwirte und neue Landwirte können über die Flächenerklärung einen Zugang zur Reserve beantragen, damit ihnen Ansprüche auf Basisprämie zugewiesen werden. Um als Jungelandwirt oder neuer Landwirt betrachtet zu werden, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden (siehe Aktiver LandwirtJunglandwirtNeuer Landwirt).

Wenn einem Junglandwirten oder einem neuen Landwirt der Antrag auf Zugang zur Reserve bewilligt wird, gibt es zwei Optionen:

1/ Wenn er keinen Anspruch hat, weist ihm die Reserve Folgendes zu:

2/ Wenn der Junglandwirt oder der neue Landwirt bereits Ansprüche hat, jedoch in geringerer Anzahl als die Anzahl der zulässigen Hektar, die im Jahr des Antrags angegeben wurden, weist ihm die Reserve Folgendes zu:

Außerdem gilt: Wenn die bereits besessenen Ansprüche einen Wert haben, der unter dem regionalen Mittel des Jahres des Antrags liegt, werden diese Ansprüche neu bewertet, um diesen mittleren Wert zu erreichen.

Der Antrag auf Zugang zur Reserve der Basisbeihilfe zum Einkommen erfolgt ebenfalls über die Flächenerklärung. Ein Landwirt kann den Zugang zur Reserve zur einmal in Anspruch nehmen. Wenn ein Antrag auf Zugang zur Reserve eingebracht wird, muss der Landwirt die für die Bearbeitung erforderlichen Nachweise bei der Zahlstelle vorlegen. Wenn diese Informationen nicht oder nur unvollständig vorgelegt werden, kann kein Zugang zur Reserve gewährt werden.

Wie aktiviert man seine Ansprüche auf Basisprämie?

Die Aktivierung der ABP erfolgt automatisch über die Flächenerklärung, sofern die festgelegte und zulässige Fläche alle ABP abdeckt. Ist dies nicht der Fall, wird lediglich die Anzahl der ABP aktiviert, die von dieser Fläche abgedeckt wird.

Beispiel: Ein Landwirt, der 8 ABP hat, muss 8 Hektar angeben, die mit einer „Kultur, die die Aktivierung dieser Ansprüche ermöglicht“ genutzt werden. Wenn dieser Landwirt nur 7 Hektar angibt, kann er nur 7 ABP aktivieren.

Die Ansprüche eines Landwirts werden folgendermaßen angeordnet und aktiviert (Tabelle 1):

 

Tabelle1: Beispiel für ABP-Erhebung, die zu Beginn des Wirtschaftsjahres oder bei jeder Abänderung des Portfolios erhalten wird

Nr. des Anspruchs

Einheitswert (€)

2023

Koeffizient

Berechneter Wert (€)

Verwendung

7000-3794-8014

123,26

1,00

123,26

2022

7000-3794-8115

123,26

1,00

123,26

2022

7000-3794-8216

123,26

1,00

123,26

2022

7000-3794-8317

123,26

1,00

123,26

2022

7000-3794-8418

123,26

1,00

123,26

2022

7000-3794-8519

123,26

0,62

76,42

2022

7000-2226-0213

92,15

1,00

92,15

2022

7000-2226-0314

92,15

1,00

92,15

2022

7000-2226-0415

92,15

1,00

92,15

2022

7000-4552-2322

85,65

1,00

85,65

2022

7000-4552-2423

85,65

0,29

24,84

2021

 

 

AZB: 9,91

1.079,66

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die ABP müssen mindestens alle zwei Jahre aktiviert werden. Wenn ABP in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht aktiviert werden, gehen sie automatisch in die Reserve zurück, um die Schaffung neuer Ansprüche für Junglandwirte und neue Landwirte zu finanzieren. Das Jahr der letzten Aktivierung ist auf der AZB-Erhebung angegeben, die zu Beginn des Wirtschaftsjahres oder bei jeder Abänderung des Portfolios erhalten wird (vgl. Tabelle 1 – letzte Spalte).

Wenn Sie nicht in der Lage sind, alle ihre Ansprüche zu aktivieren, kann eine Lösung darin bestehen, sie zeitweilig oder endgültig auf einen oder mehrere andere Landwirte zu übertragen.

Im Todesfall

Wenn ein Landwirt verstirbt, werden seine Erben Eigentümer all seiner ABP. Sie können sie per endgültiger Übertragung an einen oder mehrere Landwirte übertragen.

Wie hoch ist die Beihilfe?

Die Höhe der Beihilfe entspricht dem Wert der ABP, die von der festgelegten und zulässigen Fläche abgedeckt sind.

Beispiel: Der Landwirt besitzt die in Tabelle 1 angegebenen ABP und erklärt eine festegelegte und zulässige Fläche von 9,47 ha. Diese Fläche deckt daher Folgendes ab:

- Die 5,62 ABP mit einem Wert von 123,26 €
- Die 3 ABP mit einem Wert von 92,15 €
- 0,85 ABP mit einem Wert von 85,65 €

Die Höhe der Beihilfe beträgt also:

(5,62 x 123,26 €) + (3 x 92,15 €) + (0,85 x 85,65 €) = 1041,97 €

 

Deckelung und Staffelung

Es gibt eine Verringerung des erhaltenen Gesamtbetrags, der Basisbeihilfe :

Wie entwickelt sich der Wert der Ansprüche aus der „alten GAP“?

Achtung: Es handelt sich um Näherungswerte, die auf den Daten von 2021 basieren (die einzigen, die aktuell abgeschlossen sind). Eine zuverlässigere Schätzung wird gegen November/Dezember 2022 zur Verfügung stehen.

Wert der ABP zwischen 2022 und 2023

Um mit der budgetären Entwicklung Schritt zu halten, wird der Wert aller Ansprüche bei der Umstellung auf die neue Programmplanung gesenkt. Der Initialwert eines ABP im Jahr 2023 liegt bei etwa 94 % des Werts des ABP im Jahr 2022.

Wert der ABP zwischen 2023 und 2026 (Anwendung der Konvergenz)

Um den historischen Unterschied, der zwischen den Werten der Ansprüche besteht, zu verringern, wird zwischen 2023 und 2026 eine Konvergenz angewandt, um alle Werte in eine geringere Bandbreite zu bringen. Das Ziel besteht darin, nach und nach die Ansprüche mit geringem Wert neu zu bewerten und zwar bis zu 85 % des mittleren Werts für das Jahr 2026.

Um dies zu erreichen, hat die Wallonie beschlossen, eine Methode anzuwenden, die als „Tunnel“ bezeichnet wird. Mit dieser soll auf lineare Weise der Wert der ABP konvergiert werden und zwar in eine Bandbreite zwischen 85 % und 112 % des mittleren wallonischen Anspruchs im Jahr 2026 (vgl. Abbildung 1).

Mindestniveau des Tunnels: Der Mindestwert ist bei 85 % des mittleren Werts der Ansprüche für das Jahr 2026, d. h. bei etwa 92 €, festgelegt.

Höchstniveau des Tunnels: Um die Erhöhung der Ansprüche zu finanzieren, deren Wert unter dem Mindestwert liegt, wird der Höchstwert auf etwa 121 € geschätzt.

Die Werte, die sich zwischen dem Mindest- und dem Höchstniveau befinden, variieren zwischen 2023 und 2026 nicht.

 

 

Abbildung 1. Anwendung der „Tunnel“-Konvergenz

*Auf Basis der aktuellen Simulationen (noch zu bestätigen)

 

Beispiel: Im Jahr 2022 besitzt ein Landwirt folgende Ansprüche:

  • 1 ABP mit einem Wert von 67,11 €
  • 1 ABP mit einem Wert von 107 €
  • 1 ABP mit einem Wert von 2127,66 €

Der Wert seiner Ansprüche wird sich gemäß Tabelle 2 entwickeln

Tabelle 2. Jährliche Entwicklung der ABP von 2023 bis 2026

Wert im Jahr 2022 (€)

Wert vor Konvergenz (€)

Konvergenz

2023 (€)

2024 (€)

2025 (€)

2026 (€)

67,11

63,08

70,31

77,54

84,77

91,99

107,00

100,58

100,58

100,58

100,58

100,58

2.127,66

2.000,00

1.530,28

1.060,55

590,83

121,10

 

Zunächst werden alle Ansprüche etwa 6 % ihres Werts verlieren (Übergang zwischen 2022 und 2023).

Anschließend wird auf die Ansprüche je nach ihrem Wert folgendermaßen die Konvergenz angewandt:

 

Für den ABP mit einem Wert von 63,08 € Da dieser Wert unter dem Mindestniveau des Tunnels liegt, wird er linear erhöht, um 85 % des mittleren Werts der Ansprüche im Jahr 2026, d. h. etwa 92 €, zu erreichen (dies entspricht einer jährlichen Erhöhung zwischen 2023 und 2026 von ± 7 €).

Für den ABP mit einem Wert von 100,58 € Dieser liegt zwischen dem Höchst- und dem Mindestniveau des Tunnels (d. h. zwischen ± 92 und ± 121 €). Er bleibt zwischen 2023 und 2026 konstant.

Für den ABP mit einem Wert von 2000 € Da dieser Wert über dem Höchstwert des Tunnels liegt, wird er linear verringert, um den Höchstwert für 2026, d. h. etwa 121 €, zu erreichen (dies entspricht einer jährlichen Verringerung zwischen 2023 und 2026 von ± 470 €).

Wie reicht man den Antrag ein?

Der Landwirt aktiviert seine Ansprüche auf Basisprämie über die Flächenerklärung, welche spätestens bis 30. April des Jahres des Antrags eingereicht wird (siehe „Wie aktiviert man seine Ansprüche auf Basisprämie?“ oben).

Für sämtliche Informationen

Für sämtliche Informationen wenden Sie sich bitte an polagri.dgo3@spw.wallonie.be 

Bei jeglichen technischen Fragen oder Fragen bezüglich Ihrer Akte können Sie mit Ihrer Außendirektion Kontakt aufnehmen.